




Denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will das Versicherungsteuergesetz ändern, nach der Sommerpause soll der Bundestag die Reform verabschieden. Danach sollen Versicherungspakete künftig vollständig der 19-prozentigen Versicherungsteuer unterliegen. Bisher gilt sie etwa bei Restkreditversicherungen nur für die Prämienbestandteile der Arbeitslosenversicherung, nicht aber für die der – grundsätzlich steuerfreien – Lebens- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Durch die Gesetzesänderung käme es zu einem Preisanstieg von ungefähr zehn Prozent für Restkreditversicherungen, schätzt Alexander Hoffmann vom Versicherungsanbieter Genworth Financial. In einem Schreiben an Finanzstaatssekretär Bernhard Beus warnt Hoffmann davor, dass damit „ein wichtiger Baustein der Eigenvorsorge für einen Teil der Verbraucher nicht mehr finanzierbar ist“.
Das Ministerium verweist hingegen auf viele Rechtsstreitfälle wegen der Versicherungspakete. Oft sei unklar, welche Prämienanteile sich auf die jeweiligen steuerfreien und -pflichtigen Versicherungskomponenten bezögen. Im Übrigen sei es den Unternehmen unbenommen, auch künftig Versicherungsbündel anzubieten, nur eben mit aufgeteilten Versicherungspolicen.