Zusätzlich investiert die KfW über internationale Projekte Geld in die Bekämpfung der Fluchtursachen. Rund 1,4 Milliarden Euro sind in derzeit 70 laufende Initiativen in 20 Ländern geflossen. Schwerpunkt dabei bilden Jordanien, Syrien, Libanon und Irak. Davon sind 570 Millionen Euro allein in 2015 neu zugesagt worden.
Zu den von der KfW im Ausland unterstützten Projekten gehören Hilfen zur Versorgung von Flüchtlingscamps, Maßnahmen zum Aufbau von Arbeitsplätzen, Infrastrukturhilfen für ausländische Gemeinden, die Flüchtlinge aufnehmen und lokale Kleinprojekte wie Krankenwagen oder mobile Getreidemühlen.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
In Deutschland wird der Zustrom von Flüchtlingen nach Ansicht von KfW-Bankerin Hengster den gerade in Ballungsgebieten ohnehin angespannten Wohnungsmarkt weiter unter Druck setzen. „Die Flüchtlinge sind nicht Auslöser der Wohnungsnot, sie verschärfen diese aber“, sagte Hengster.
Die KfW hat 2015 insgesamt 79,3 Milliarden Euro Fördergeld in Projekte im In- und Ausland investiert. Dazu zählen Hilfen für Unternehmensgründer, Häuslebauer, erneuerbare Energien oder Studienfinanzierungen. Die Flüchtlingshilfen von 1,5 Milliarden Euro im Inland und 1,4 Milliarden Euro im Ausland haben daran einen Anteil von immerhin drei Prozent.
Neue Förderangebote
Diese Größenordnung trägt laut Hengster spürbar zur Verbesserung der Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge bei. Mit Hilfe der KfW sind in Deutschland bisher immerhin 150.000 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden. Das Programm wie bereits mehrfach geschehen jetzt nochmals aufzustocken, sei aber ausdrücklich nicht geplant.
Trotzdem gibt es weitere KfW-geförderte Initiativen, die Flüchtlingen zu Gute kommen werden. Ein neues Förderangebot soll vor allem zum Schutz von Frauen und Kindern beitragen. So werden Gemeinden finanziell unterstützt, wenn sie in Flüchtlingsunterkünften abgetrennte und sichere Räume für Frauen und Kinder einrichten.
Sozialer Wohnungsbau
Auch Projekte der KfW im sozialen Wohnungsbau werden Flüchtlingen helfen – allerdings nicht nur diesen, schließlich richten sich die Bauprojekte generell an Personen mit geringem Einkommen.
Förderinstitute der Bundesländer erhalten zu diesem Zweck ab 2016 Globaldarlehen im Volumen von insgesamt zwei Milliarden Euro. „Das Thema Flüchtlinge wird uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen“, erwartet KfW-Vorstand Bräunig.