




Eigentlich war schon im März klar, dass die Rente mit 63 so nicht verfassungsfest sein würde. Schon damals wehrte sich der Wirtschaftsflügel der Union gegen den frühen Ruhestand für alle 63-Jährigen, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Höchstens fünf Jahre davon dürfen die Nutznießer unter bestimmten Bedingungen arbeitslos gewesen sein.
Ausnahme der Ausnahme
Schon damals war jener Kompromiss auf dem Tisch, der nun im Gesetz steht – und der wahrscheinlich grundgesetzwidrig ist. Damit Arbeitnehmer nicht noch früher, also etwa mit 61 Jahren, in den Ruhestand ziehen können, wurde festgelegt, dass Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren nicht mehr angerechnet werden dürfe. Von dieser Ausnahme gab es wiederum eine Ausnahme für jene, die mit über 60 noch erwerbslos werden, weil ihre Firma pleite geht oder ganz geschlossen wird.
Und genau hier wird jetzt das Schlamassel mit Ansage sichtbar. Schon im März warnten die Juristen des Bundesinnenministeriums und die des Bundesjustizministeriums, solche Ausnahmen von der Ausnahme seien wohl nicht verfassungsfest. Verstoß gegen Artikel 3 im Grundgesetz, gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn es wirkt wie Willkür, dass die einen noch kurz vor der Rente unverschuldet arbeitslos werden dürfen und trotzdem den Nutzen der Rente mit 63 bekommen - andere aber nicht, die ebenfalls nichts für ihr Schicksal können.
Die wichtigsten Fakten zum Rentenpaket
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vom 1. Juli an ab 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Begünstigt sind aber nur die Geburtsjahrgänge zwischen Mitte 1951 und 1963 - mit schrittweise abnehmendem Vorteil. Phasen vorübergehender Arbeitslosigkeit werden auf die Beitragsjahre angerechnet, nicht jedoch die letzten zwei Jahre vor Beginn der Frührente. Der Stichtag dafür ist jeweils der 61. Geburtstag. Selbstständige, die mindestens 18 Jahre lang Rentenpflichtbeiträge bezahlt und sich dann mindestens 27 Jahre freiwillig weiterversichert haben, können ab 63 ebenfalls abschlagfrei in Frührente gehen. Von der Regelung profitieren in vollem Umfang aber nur die Jahrgänge 1951 und 1952. Jeder spätere Jahrgang muss jeweils zwei Monate über den 63. Geburtstag hinaus arbeiten. Das Modell kostet zwischen 2 und 3 Milliarden Euro pro Jahr.
Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, bekommen Kindererziehungszeiten in der Rente künftig mit einem zusätzlichen Rentenpunkt honoriert. Pro Kind erhalten sie ab 1. Juli dann brutto bis zu 57 Euro monatlich im Westen, im Osten bis zu 53 Euro. Das entspricht einer Verdoppelung des bisherigen Betrages. Dies kostet etwa 6,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich.
Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder nicht mehr arbeiten kann, erhält brutto bis zu 40 Euro mehr Rente im Monat. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dies kostet zwischen 200 Millionen und 2,1 Milliarden Euro.
Um Frühverrentungen zu verhindern, sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden. Dafür sind Mehrausgaben zwischen 100 und 200 Millionen Euro veranschlagt.
Nicht Teil des Pakets, aber von Union und SPD fest vereinbart ist, den Renteneintritt flexibler zu gestalten - und zwar auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.
Ausgerechnet die hauseigenen Juristen des Bundestages sezieren nun das Gesetz von Andrea Nahles, die sich bewusst über die frühen Bedenken hinwegsetzte. Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments erstellte im Auftrag des Grünen-Abgeordneten Markus Kurth ein Gutachten. Das hätte die schwarz-rote Koalition auch vor der Verabschiedung des Gesetzes selbst anfordern können.
Die Bundestagsjuristen beschreiben darin eine wahrscheinlich viel häufigere Situation, in der Menschen arbeitslos werden können. Damit ein Betrieb gar nicht erst insolvent wird, wird ein Teil der Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt. Auch dafür kann niemand persönlich etwas. Solche Betroffenen dürfen ihre Arbeitslosigkeit aber nicht bei der Rente mit 63 anrechnen lassen, wenn sie ihnen kurz vor der Altersgrenze zustößt. Auch andere Fälle sind denkbar, etwa wenn jemand wegen längerer Krankheit gekündigt wird. Ist das eigenes Verschulden?
Eindeutiges Urteil
Die Expertise kurz nach Verabschiedung des ersten großen Gesetzeswerkes von Andrea Nahles ist eindeutig. Die Juristen haben schwere Bedenken und finden, diese Ungleichbehandlung sei nicht haltbar. Ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Rentenpolitiker Kurth kritisiert den Kuhhandel zwischen Wirtschaftsflügel der Union und Sozialpolitikern der SPD scharf: "Ergebnis des Koalitionskonflikts ist eine ebenso unnötige wie verfassungswidrige Stichtagsregelung.“
Deshalb wird jetzt der zähe Weg über die Sozialgerichte bis zum Verfassungsgericht beginnen. Bereits im ersten Monat seit Inkrafttreten der Regelung haben mehr als 50.000 Menschen die Rente mit 63 beantragt. Etliche, die nicht in den Genuss kommen, werden den Weg vor Gericht nicht scheuen.
Es spricht viel gegen eine Frühverrentung mit 63 Jahren. Dann etwa, wenn jemand gesundheitlich ohne weiteres noch arbeiten könnte - zumal die Menschen heute länger leben. Fest steht aber definitiv: Es spricht alles gegen eine Rente mit 63, die willkürlich Grenzen zieht - und die einen begünstigt, während sie die anderen benachteiligt.