Verwaltungsrichterin zum BAMF-Skandal „Ankerzentren würden die Situation verschärfen“

BAMF-Skandal: Mehr Richter statt neue Regeln und Ankerzentren Quelle: dpa

Auf die große Zahl der Asylklagen muss der Staat nicht mit neuen Regeln wie Seehofers "Ankerzentren", sondern mit der Neueinstellung zusätzlicher Richter reagieren, sagt Ingrid Meinecke von der Neuen Richtervereinigung.

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Die große Zahl der Klagen gegen ablehnende Asylbescheide sei der Grund für die Überlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland, liest man immer wieder. Stimmt das?
Ich kann bestätigen, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit weit überlastet ist. Aber das liegt nicht daran, dass Asylantragsteller ihr im Grundgesetz garantiertes Recht wahrnehmen und ihren Bescheid überprüfen lassen. Sondern daran, dass die Politik darauf nicht reagiert und die Verwaltungsgerichte nicht entsprechend personell verstärkt hat. In den neuen Bundesländern ist die Lage besonders drastisch, weil es in der DDR keine Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Sinne gab und die Richter alle unmittelbar nach der Wende neu eingestellt wurden.

Also müssten neue und zusätzliche Richter eingestellt werden?
Ja, sehr schnell.

Gäbe es nicht andere, zum Beispiel gesetzgeberische Möglichkeiten, offensichtlich unbegründete Einsprüche von vornherein zu verhindern?
Das wäre grob verfassungswidrig und auch mit dem Europarecht nicht vereinbar. Das grundgesetzliche Asylrecht und der Flüchtlingsschutz sind schon extrem ausgehöhlt worden. Wenn man das weitertreibt, bleibt nichts mehr übrig.

Tag der Wahrheit für Seehofer

Würden die „Ankerzentren“, die Horst Seehofer fordert, die Asylverfahren vereinfachen?
Meiner Ansicht nach würden sie die Situation verschärfen und ungerechter machen. Konflikte zwischen der Flüchtlingen werden sich durch solche Zentren verschärfen.

Was für Konflikte meinen Sie?
In diesen Zentren hätten Asylantragsteller keine Chance, sich zu integrieren. Man spricht meist von den Abgelehnten, aber ein hoher Prozentsatz wird ja auch anerkannt durch die Gerichte. Außerdem sind solche Zentren auch verfassungs- und europarechtlich bedenklich.

Der Personalratschef des BAMF, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, klagt, dass seit 2015 unter der Leitung von Hans-Jürgen Weise die Asyl-Entscheidungen „wie am Fließband“ getroffen worden wären. Waren die Entscheidungen des BAMF generell nicht gut genug begründet?
Das ist auch mein Eindruck, ja. Aber die Mitarbeiter konnten nicht gründlich sein, weil es einfach zu viele Verfahren waren. Es ging in keiner Weise um Qualität, sondern um möglichst schnelles Durchwinken. Den Vorwurf mache ich nicht den Mitarbeitern. Der Druck war einfach zu groß. So wurde die gründliche Prüfung in vielen Fällen an die Gerichte verlagert. Dazu kam die Problematik, dass oft der eine Mitarbeiter die Antragsteller anhörte und ein anderer dann darüber entschied. Das ist so, als ob ein Richter eine mündliche Verhandlung führt und ein anderer dann das Urteil fällt.

Was passiert nun eigentlich mit den möglicherweise unrechtmäßig ergangenen Asyl-Bescheiden des BAMF?
Das BAMF selbst kann solche Bescheide aufheben. Eine solche Rücknahme kann von den Betroffenen dann wiederum vor Gericht angefochten werden. In solchen Fällen wird aber auch der Vertrauensschutz eine Rolle spielen: Inwiefern durfte der Flüchtling darauf vertrauen, dass die BAMF-Entscheidung standhält. Wenn er oder sie inzwischen eine Arbeit angenommen und sich hier eingerichtet hat, kann man eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres aufheben. Die Aufhebung muss zudem innerhalb eines Jahres passieren.

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