Vierte Corona-Welle Bundesrat stimmt Infektionsschutzgesetz der Ampel zu

Der neue Instrumentenkasten der Ampel-Parteien gegen die Pandemie ist im Bundesrat einstimmig besiegelt worden. Die Union gab am Ende ihren Widerstand auf.

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Der Bundesrat hat heute über das neue Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Quelle: imago images/Chris Emil Janßen

Nach heftiger Auseinandersetzung zwischen den Ampel-Parteien und der Union hat der Bundesrat am Freitag einstimmig den neuen Instrumentenkasten gegen die vierte Corona-Welle beschlossen. Die Union hatte ursprünglich eine Blockade angedeutet: Ohne die Länder mit CDU und CSU in der Regierung hätte es im Bundesrat keine Mehrheit gegeben. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag kam es jedoch zu einem Kompromiss: Vereinbart wurde, dass das von SPD, Grünen und FDP eingebrachte Gesetz bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden soll.

In der entscheidenden Bundesratssitzung sagte der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (CDU): „Die Menschen haben zu Recht kein Verständnis für ein parteipolitisches Hickhack.“ Ganz zentral sei für ihn gewesen, dass der wohl künftige Bundeskanzler Olaf Scholz zugestimmt hatte, den geplanten Instrumentenkasten des neuen Gesetzes spätestens am 9. Dezember überprüft und geändert werde.

Bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht es unter anderem um 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier sind jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Auf der anderen Seite aber sollen etwa Schul- oder Geschäftsschließungen künftig nicht mehr möglich sind.

Das hält die Union für riskant. Der neue „Instrumentenkasten“ schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein, kritisierte Wüst. Es könne nicht sein, dass die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, nicht einfach auslaufen.

Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig die Landesparlamente über Beschränkungen im Freizeit-, Kultur- oder Sportbereich entscheiden. Stärkere Einschränkungen wie Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- oder Schulschließungen sowie Reiseverbote sollen aber ausgenommen sein.

Weitereichende Beschränkungen für Ungeimpfte

Am Donnerstagabend hatte Wüst aber angekündigt, NRW werde der Reform trotz der Bedenken im Bundesrat zustimmen. Auch Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein hatten Zustimmung signalisiert, am Ende stimmten die Länder einstimmig ab. „Impfen ist der Weg aus der Pandemie“, sagte Wüst im Bundesrat, wie Redner vor und nach ihm ebenfalls.

Ungeachtet der Abstimmung im Bundesrat kommen vor allem auf Ungeimpfte noch andere Beschränkungen zu. Überall, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird, werden sie künftig keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels haben. In diesen Ländern soll 2G gelten, also Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene – einige Bundesländer haben solche Regeln jetzt schon.

Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag) zum Thema Impfpflicht für Pflegekräfte und Angestellte in Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen: „Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt, der schnellstmöglich bundesrechtlich umgesetzt werden muss.“

Um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu kriegen, legten Bund und Länder neue Grenzwerte für Beschränkungen fest. Ausschlaggebend ist künftig die Hospitalisierungsrate. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen. Liegt die Rate über drei, soll 2G gelten. Steigt sie auf mehr als sechs, müssen Geimpfte und Genesene in bestimmten Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars zusätzlich einen Test vorlegen (2G plus). Davon wären nach Stand Donnerstag Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern betroffen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, die Hospitalisierungsrate sei weder eine aktuelle Zahl, noch spiegele der Wert die tatsächliche Belastung der Krankenhäuser wider. Überfällig sei ein „Covid-19-Radar“ für die Kliniken, der tagesaktuelle Parameter in den Blick nehme.

Dazu gehörten Corona-Infizierte, Covid-19-Erkrankte, Corona-Verstorbene und die Auslastung aller Stationen.

Die der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag), ob die geplanten Maßnahmen reichten, um die Corona-Lage in den Griff zu bekommen, müsse sich zeigen. „Wichtig ist, dass wir bis zur vereinbarten Evaluation der Beschlüsse am 9. Dezember gezielt Daten und Erkenntnisse darüber erheben und sammeln, welche Maßnahmen wirken und wo nachgeschärft werden muss.“

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