Volksverhetzung Ermittlungen gegen Höcke eingestellt

Gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wurde nach einer Rede im Januar mehrfach Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Die Staatsanwaltschaft legt den Fall nun zu den Akten. Es sei nicht nachweisbar.

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Die Ermittlungen gegen den AfD-Vorsitzenden in Thüringen wurden eingestellt. Quelle: dpa

Dresden Die umstrittene Dresdner Rede des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke bleibt strafrechtlich folgenlos. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener seien eingestellt worden, teilte die Behörde am Mittwoch in Dresden mit. Nach der Rede, in der Höcke Mitte Januar mit Blick auf die deutsche NS-Vergangenheit eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad gefordert hatte, waren 91 Strafanzeigen gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch von Amts wegen ermittelt.

Beim Vorwurf der Volksverhetzung müsse der objektive Sinn der Meinungsäußerung bewertet werden, hieß es zur Begründung. Im Falle Höckes sei dies „eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, weshalb eine Volksverhetzung“ nicht nachweisbar sei. Da sich die Rede nicht direkt an NS-Opfer gerichtet habe, sei auch eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nicht nachweisbar.

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