Volkszählung Verfassungsbeschwerde gegen Zensus-Test

Für den Test der Volkszählung werden nicht anonymisierte Daten verwendet. Dagegen hat der Verein GFF eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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In Deutschland soll 2021 eine Volkszählung durchgeführt werden. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung von Meldedaten zur Vorbereitung der Volkszählung 2021 eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Montag den Eingang einer entsprechenden Beschwerde bereits im Juni.

Mit einem Eilantrag gegen den Mitte Januar gestarteten Testlauf war der Verein gescheitert. Die Nachteile des Tests überwögen nicht deutlich genug das Interesse des Gesetzgebers an einer guten Vorbereitung des Zensus, entschieden die Richter im Februar.

Für den Test der Volkszählung werden nicht anonymisierte Daten aller gemeldeten Bürger an das Statistische Bundesamt übermittelt, so etwa Name, Geschlecht, Familienstand und Religionsgemeinschaft. Dort werden sie bis zu zwei Jahre gespeichert, dürfen aber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die GFF hält das für unverhältnismäßig – ein Test mit fiktiven Daten oder eine Stichprobe seien ausreichend.

Mehr: Volkszählung 2021 – Der Zensus soll eine Bevölkerungs-, eine Gebäude- und eine Wohnungszählung umfassen. Die Kosten werden auf fast eine Milliarde Euro geschätzt.

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