Volkszählung Zensus 2011 verfassungsgemäß – Berlin und Hamburg scheitern vor Gericht

Die Einwohnerzahlen der Stadtstaaten waren nach unten korrigiert worden. Als Folge erhalten sie seitdem jährlich Millionen Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich.

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Berlin und Hamburg scheitern vor Gericht – Zensus 2011 verfassungsgemäß Quelle: dpa

Karlsruhe Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011, dessen Ergebnisse eine wichtige Größe für den Finanzausgleich sind.

Die Einwohnerzahl der beiden Stadtstaaten wurde durch den Zensus deutlich nach unten korrigiert. Seither büßen sie viele Millionen Euro im Jahr ein.

Berlin zum Beispiel erhält seit 2012 jährlich 470 Millionen Euro weniger als zuvor. Als Folge des Zensus schrumpfte die Einwohnerzahl Berlins, die für den Länderfinanzausgleich, Umsatzsteueranteil und andere Mittel maßgeblich ist, um rund 180.000 und die Hamburgs um 82.000.

Vor den Verwaltungsgerichten haben rund 340 Kommunen gegen den Zensus geklagt. Diese Verfahren ruhten bis zur Entscheidung in Karlsruhe.

Bei der Volkszählung stützten sich die Statistiker erstmals vorwiegend auf Meldedaten, persönlich erfasst wurde nur ein kleiner Teil der Bürger. Im Ergebnis wurden die Einwohnerzahlen vor allem vieler großer Städte nach unten korrigiert.

Die Einwohnerzahlen kleinerer Städte unter 10.000 Einwohner seien dagegen überhaupt nicht korrigiert worden, obwohl das im Sinne einer Annäherung an die Realität notwendig gewesen wäre, kritisierte vor dem Karlsruher Urteil der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD).

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