Vorratsdatenspeicherung EuGH erlaubt Einsicht in Gerichtsunterlagen

Der EuGH erlaubt einem deutschen Piraten-Politiker den Einblick in österreichische Gerichtsunterlagen zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission verweigerte ihm das zuvor. Er zeigt sich dennoch enttäuscht.

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Der Piraten-Politiker Patrick Breyer konnte einen persönlichen Teilerfolg beim Thema Vorratsdatenspeicherung erringen. Quelle: dpa

Luxemburg Ein deutscher Piraten-Politiker kann mit höchstrichterlicher Zustimmung Einblick in österreichische Gerichtsunterlagen zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung nehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Dienstag in Luxemburg ein erstinstanzliches Urteil, gegen das die EU-Kommission Rechtsmittel eingelegt hatte. Allerdings kommen auf den Kläger Patrick Breyer, den früheren Fraktionschef der Piratenpartei im Landtag von Schleswig-Holstein, Kosten zu. Dieser sprach von einem „Teilerfolg“ und zeigte sich eher enttäuscht.

Breyer hatte von der Kommission die Herausgabe der österreichischen Schriftsätze zur Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung verlangt, was diese verweigerte. Das Gericht der Europäischen Union (EUG), die erste Instanz der europäischen Gerichtsbarkeit, gab im Februar 2015 einer Klage Breyers statt und erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig. Dagegen legte die Kommission Rechtsmittel ein, die der EuGH mit seinem Urteil vom Dienstag zurückwies.

Der EuGH entschied aber, dass Breyer die Hälfte der Kosten, die ihm selbst in diesem Verfahren in zweiter Instanz entstanden sind, tragen muss. „Herr Breyer hat nämlich anonymisierte Fassungen der im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens gewechselten Schriftsätze im Internet veröffentlicht. Diese nicht genehmigte Veröffentlichung stellt eine unangemessene Verwendung von Verfahrensunterlagen dar“, teilte der Gerichtshof mit. Breyer kritisierte diesen Beschluss. „Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, teilte er mit.

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