Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will trotz der vielfachen Kritik an hohen Managergehältern nicht in die Vergütung von Unternehmensvorständen eingreifen. Bei der nächsten Sitzung des Bundeskabinetts am 20. März will Barley nach Informationen der WirtschaftsWoche einen Gesetzentwurf (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) einbringen, demzufolge die Kompetenz für die Managergehälter „weiterhin eindeutig beim Aufsichtsrat verbleibt“. Eine politische Deckelung von Spitzengehältern lehnt die Ministerin demnach ab.
Das gelte auch für börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligungen, schreibt das Bundesjustizministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Zur Frage einer Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit verweist das Ministerium darauf, „dass auch sehr hohe Managergehälter als Betriebsausgaben (...) abziehbar sind“. Änderungen seien nicht geplant.
Der finanzpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Fabio De Masi, fordert: „Managergehälter sollten auf das 20-Fache der niedrigsten Gehaltsgruppe im Unternehmen begrenzt und exzessive Boni untersagt werden.“
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