Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung Freifahrtschein für Scholz' Twitter-Terminator Wolfgang Schmidt

Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt arbeitet seit dreieinhalb Jahren fast Tür an Tür mit SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz im Bundesfinanzministerium. Quelle: imago images

Der Finanzstaatssekretär gerät mit einem Tweet ins Visier der Staatsanwaltschaft. Nun stellen sich Fragen: Darf der Beamte überhaupt ständig für Scholz und die SPD werben? Ist er gar ein Fall für den Bundesrechnungshof?

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Tausende Tweets – nie ist was passiert, doch diese eine Kurznachricht des beamteten Finanzstaatssekretärs Wolfgang Schmidt, in der er Auszüge eines Durchsuchungsbeschlusses veröffentlicht, hat nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Diese eine Kurznachricht rückt den besten Mann von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz jetzt ins Rampen-, ja ins Zwielicht. Dieser Genosse arbeitet seit dreieinhalb Jahren fast Tür an Tür mit Scholz im Bundesfinanzministerium, begleitet ihn auf Schritt und Tritt und bejubelt seinen Chef im laufenden Wahlkampf auf allen Kanälen.

„Well done“ twittert Schmidt etwa dem SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil und den beiden Parteivorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans zu, als die SPD einen Scholz-Wahlkampfspot rausbringt. Well done? Darf ein beamteter Staatssekretär, der in der Besoldungsstufe B11 mit rund 15.000 Euro monatlichem Grundgehalt von den Steuerzahlern alimentiert wird, derart in den Wahlkampf eingreifen? Es sind Fragen, auf die das Bundesfinanzministerium interessante Antworten gibt, die der WirtschaftsWoche vorliegen.

„Nicht auf der Payroll von SPD und Scholz“

Ob Staatssekretär Schmidt während der regulären Arbeitszeit für die SPD getwittert und dabei auch für Scholz geworben habe, wollte der FDP-Bundestagsabgeordnete Till Mansmann wissen. Anfang dieser Woche erhielt der Parlamentarier die Antwort: „Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen unterliegen nicht der Arbeitszeiterfassung.“ Klar. Aber damit nicht genug, im zweiten Satz heißt es: „Auch die private Nutzung von Mikrobloggingdiensten seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums wird nicht erfasst.“

Also alles roger? Für Mansmann nicht. Er sieht den Staatssekretär auf Abwegen: „Schmidt steht ja nicht auf der Payroll von SPD oder Kanzlerkandidat Olaf Scholz.“ Arbeitszeit und Arbeitsort scheine er unzulässig mit seiner Parteiarbeit zu vermengen. Dabei müsse man von Beamten erwarten, dass diese ihre Kraft am Arbeitsplatz ausschließlich in den Dienst des Staates stellen und nicht in den einer Partei. Der FDP-Politiker sagt deshalb im Gespräch mit der WirtschaftsWoche: „Wir müssen prüfen, ob das nicht den Tatbestand der verdeckten Parteienfinanzierung erfüllt.“

Olafs „Frontschwein“

Etwas milder möchte dagegen Fabio De Masi, Finanzexperte bei der Partei Die Linke, mit Staatssekretär Schmidt umgehen. Es sei ja legitim, dass sich Mitarbeiter außerhalb der Dienstzeit politisch engagierten oder dafür freistellen ließen. Und so fragte De Masi vor einigen Tagen im Bundesfinanzministerium nach, ob womöglich Mitarbeiter für die Dauer des Wahlkampfes von ihren ministeriellen Aufgaben freigestellt seien. Die Antwort kam postwendend: Nein, es seien keine Mitarbeiter dafür freigestellt. Und: Das politische Engagement von Mitarbeitern werde „außerhalb der Dienstzeit vom Bundesministerium der Finanzen nicht erfasst und darf nicht erfasst werden“. Eine nichtssagende Antwort, die De Masi dennoch als Steilvorlage nutzt. „Der verbeamtete Staatssekretär Schmidt scheint aber eine sehr knapp bemessene Dienstzeit zu haben“, sagt De Masi gegenüber der WirtschaftsWoche. Und fügt hinzu: „Alleine seine Aktivitäten als Frontschwein von Olaf Scholz auf Twitter lassen sich nicht mit den umfangreichen Aufgaben eines Staatssekretärs im Finanzministerium der viertgrößten Volkswirtschaft der Erde vereinbaren.“ Und wird dann noch deutlicher: „Das wäre eigentlich ein Fall für den Rechnungshof.“

Ein Tweet zu schnell und unüberlegt

Scholz' Twitter-Terminator, sein Ausputzer und Alleskönner wird plötzlich zu einem (kleinen) Problem für den wahlkämpfenden Kanzlerkandidaten. Der Rund-um-die-Uhr-Twitterer Schmidt hat diesmal zu schnell und unüberlegt einen Tweet rausgehauen. In einem Moment, wo er glaubte, sich schützend vor seinen Chef werfen zu müssen. Am Donnerstag voriger Woche durchsuchten Beamte der Staatsanwaltschaft und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück die Amtsräume des Bundesfinanzministeriums. Es ging um ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt bei der Financial Intelligence Unit (FIU). Die Geldwäschebekämpfungseinheit gehört zum Zoll, der wiederum in den Geschäftsbereich von Bundesfinanzminister Scholz fällt.

Schmidt veröffentlichte daraufhin Auszüge aus dem Gerichtsbeschluss, um die Pfeile vom Ministerium weg und allein hin zur FIU zu lenken. Es gehe ja gar nicht ums BMF. Nach Angaben der Osnabrücker Staatsanwaltschaft ist jedoch mit dem Tweet der Anfangsverdacht von „verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ gegeben, wie der „Tagesspiegel“ am Dienstag dieser Woche als erstes schrieb. Inzwischen hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren übernommen.

Staatsrat? Staatssekretär!

Ein Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Schmidt? Damit muss sich nun auch der Kanzlerkandidat auseinandersetzen. Bei einem Fernsehauftritt wurde Scholz auf den möglichen Fehltritt seines getreuen Eckarts angesprochen. Ob die Veröffentlichung des Beschlusses rechtlich in Ordnung gewesen sei, antwortete Scholz, könne er selbst nicht beurteilen. Und fügte über Schmidt hinzu: „Der Staatssekretär twittert viel, das kann ich kaum noch nachvollziehen, was er da im Einzelnen macht.“

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Vielleicht sollte er das. Immerhin ist sein Staatssekretär gerade dabei, die Zahl von 15.000 Followern zu erreichen. Das ist viel für einen Beamten. Beeindruckend ist auch die Zahl derer, denen Schmidt auf Twitter folgt: 9404 Accounts stehen dort an diesem Mittwochmittag. Und Schmidt scheint fast alles zu lesen, was so durch das Netz zwitschert. Er retweetet und kommentiert wie ein Derwisch. Gerade auch Journalisten kriegen es mit Schmidt zu tun. Es gibt Lob und Tadel. Und er scheut nicht davor zurück, Journalisten direkt anzufunken, um diese auf (vermeintliche) Fehler in der Berichterstattung hinzuweisen oder auf den Pfad der richtigen, sprich: wohlwollenden Erkenntnis über Olaf Scholz zu bringen. Übrigens: Auf seinem Twitter-Profil schreibt Schmidt: Staatsrat a.D. (hier privat unterwegs). Staatsrat? Das war er zuvor in Hamburg. Sein derzeitiges Amt als Staatssekretär verschweigt er. Hm?

Mehr zum Thema: Kripobeamte und Staatsanwälte aus Osnabrück durchsuchten das Ministerium von Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Die Zollbehörde soll massiv versagt haben.

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