VW-Dieselaffäre Deutsche Umwelthilfe verklagt Kraftfahrt-Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte VW wegen des Dieselskandals verpflichtet, betroffene PKW umzurüsten. Die Deutsche Umwelthilfe wirft der Behörde vor, die falschen Maßnahmen eingeleitet zu haben – und zieht nun vor Gericht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In Europa lehnt Volkswagen eine Entschädigung der Dieselbesitzer ab. Quelle: dpa

Hamburg Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wegen der Dieselkrise von Volkswagen Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Die Organisation wirft der Flensburger Zulassungsbehörde vor, die falschen Maßnahmen eingeleitet zu haben, um den Abgasbetrug zu beenden. Der vom KBA angeordnete Rückruf der 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeuge sei nicht geeignet, um die Abgasgrenzwerte auf der Straße zu erreichen. Die Typgenehmigung sei damit unwirksam. „Wir wollen mit der Klage genau das erreichen, was die amerikanischen Behörden gegenüber VW durchgesetzt haben“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters.

Mit der Klage will die DUH das Kraftfahrt-Bundesamt dazu zwingen, dass die VW-Fahrzeuge stillgelegt oder so nachgerüstet werden, dass sie die aktuelle Abgasnorm erfüllen. Bei den Modellen, bei denen dies technisch nicht möglich sei, solle der Kauf rückabgewickelt werden. Die Kosten für die Nachbesserung schätzt die Organisation auf eine Milliarde Euro. Als erste hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt lehnte ein Stellungnahme ab. Volkswagen bestätigte die Klage. Diese werde nun geprüft. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte lediglich den Eingang der Klageschrift.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte VW verpflichtet, die mit einer Abschalteinrichtung ausgestatteten Dieselautos umzurüsten. Diese erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und regelt auch nur dann den Schadstoffausstoß. Beim normalen Verkehr auf der Straße ist der Ausstoß an gesundheitsgefährlichem Stickoxid sehr viel höher. Laut VW sind hierzulande inzwischen zwei Drittel der Fahrzeugen repariert. Weltweit sind rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen. Der Skandal war im September 2015 durch die US-Umweltbehörden öffentlich gemacht worden. Dort kostet die Wiedergutmachung den Wolfsburger Konzern bis zu 22 Milliarden Euro. In Europa lehnt Volkswagen eine Entschädigung der Dieselbesitzer ab.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%