VW-Skandal „Die Pervertierung des Verursacherprinzips“

Vom Diesel-Skandal betroffene VW-Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden. Ein Unding, finden die Grünen und fordern von der Bundesregierung, den Autobauer in die Pflicht zu nehmen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In Deutschland sollen insgesamt rund 2,4 Millionen Fahrzeuge ein Software-Update bekommen. Quelle: dpa

Berlin Am Donnerstag wird der frühere VW-Chef Martin Winterkorn im Rampenlicht stehen, wenn er im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur VW-Dieselaffäre auftritt. Er hatte seinen Posten nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals räumen müssen. In der Sitzung dürfte es viel um Verantwortung gehen; darum, was Winterkorn und andere VW-Manager über die Manipulationen der Motoren wussten. Auch die Art und Weise des Umgangs mit den betroffenen Kunden dürfte eine Rolle spielen.

Denn dass die Entschädigungsaussichten für deutsche VW-Kunden verglichen mit der Situation in den USA nicht sonderlich gut aussehen, sorgt für Unmut. Das Thema ist auch ein Politikum. Linke, Grüne und Verbraucherschützer fordern von der Bundesregierung, den Autobauer stärker in die Pflicht zu nehmen. Doch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) winkt ab. „Die Rechtssituation in Deutschland ist anders als in den USA“, sagte der CSU-Politiker kürzlich der „Bild-Zeitung.

Er meint damit, dass in den USA die Fahrzeuge nicht in einen rechtskonformen Zustand versetzt werden, weshalb die Kunden dort eine Entschädigung erhalten oder ihren Wagen an VW zurückverkaufen können. In Deutschland müsse VW dagegen die Fahrzeuge durch Nachrüstung „in den rechtskonformen Zustand versetzen“. Dobrindt setzt sich daher vehement dafür ein, dass wenigstens dieser Weg der Hilfe einigermaßen reibungslos funktioniert. Doch ganz so einfach ist es nicht.

Denn bei den anstehenden Mängelregulierungen ist nicht nur der VW-Konzern gefordert. Die Maßnahmen, die Dobrindt angestoßen hat, verlangen auch und vor allem eine Mitwirkung der Dieselfahrzeug-Halter. Sie sind verpflichtet, dem vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordneten Rückruf aller betroffenen Dieselmodelle des Volkswagenkonzerns und seiner Marken Folge zu leisten, damit VW die Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen kann. Davon sind in Deutschland insgesamt rund 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Nehmen betroffene Kunden an der Rückrufaktion und der Umrüstung aus welchen Gründen auch immer nicht teil, weil der Halter sich womöglich längere Zeit im Ausland aufhält oder das Auto täglich benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wie Dobrindts Ministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsfraktion jetzt mitteilte, müssen Halter von VW-Autos mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung den Entzug der Zulassung befürchten, wenn sie sich weigern, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen.

„Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion zu unzulässigen Abschalteinrichtungen wird ein genehmigungskonformer Zustand des betroffenen Fahrzeugs hergestellt“, heißt es in der Ministeriumantwort, die dem Handelsblatt vorliegt. Bei „Nicht-Teilnahme an Rückrufaktionen“ könne für das betroffene Fahrzeug die Zulassungsverordnung Anwendung finden. Danach können die Zulassungsbehörden der Länder dem Eigentümer oder Halter „eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen“.


„Das zeigt, wie verflochten die Behörden und die Industrie sind“

Für die Grünen ist es ein Unding, dass deutsche VW-Besitzer benachteiligt werden, indem ihnen offen mit der „Zwangsstilllegung“ ihrer Autos gedroht werde. „Dobrindt betreibt die Pervertierung des Verursacherprinzips“, sagte der Vize-Chef der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, dem Handelsblatt. „Die VW-Besitzer, die im guten Glauben einen Wagen gekauft haben, müssen allein das Risiko tragen, sonst droht Dobrindt ihnen mit der Zwangsstilllegung.“ Und weil der Minister am Ende aber nicht verantwortlich sein wolle, schiebe er die Durchsetzung der Stilllegungen den Ländern zu, kritisierte der Grünen-Politiker.

Auch die Linke kritisiert, dass Dobrindt offenbar eine Rückrufaktion und eine Übernahme der Umrüstkosten für ausreichend hält. „Das zeigt, wie verflochten die Behörden und die Industrie sind“, sagte der Vorsitzende des Abgas-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Herbert Behrens (Linke), im Interview mit dem Handelsblatt. Selbst die Rückrufaktion sei völlig unangemessen. „Nach der Umrüstung werden die Fahrzeuge nicht mehr überprüft, ob die Abgaswerte eingehalten werden, sich die Leistung verändert oder der Spritverbrauch steigt.“

Bei den anderen Herstellern und deren Fahrzeugen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, habe der Minister sich zudem mit einer freiwilligen Rückrufaktion zufrieden gegeben. „Dieses Reagieren auf Zuruf der Automobilindustrie darf es nicht mehr geben“, betonte Behrens.

Krischer dringt als Konsequenz darauf, den Volkswagen-Konzern zu Entschädigungszahlungen an deutsche Kunden zu verpflichten. „Wir fordern eine Regelung, die es Verbrauchern erleichtert, ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagte Krischer. „Fahrzeughalter müssen angemessen entschädigt und die Fahrzeuge sauber gemacht werden.“ Dobrindt (CSU) verhindere aber die Einführung einer Musterfeststellungsklage.

Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Allerdings haben die Unions-geführten Ressorts inklusive das Kanzleramt Vorbehalte gegen den Entwurf angemeldet, wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfuhr, weshalb das Gesetzgebungsverfahren derzeit stockt. Nach Angaben aus der Justizministerkonferenz könnte die Musterfeststellungsklage auch auf VW-Pkw angewandt werden, wenn der Halter noch gültige Gewährleistungsansprüche habe.


„Bundesverkehrsminister sollte sich öffentlich erklären“

In diese Richtung argumentierten sowohl Verbraucherschützer als auch der ADAC. „VW darf in Deutschland nicht mit einer schnellen Umrüstungsmaßnahme davonkommen. Es ist an der Zeit, dass Verbraucher nicht nur zu ihrem Recht, sondern auch zu einer Entschädigung kommen“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dem Handelsblatt. „Eine Musterfeststellungsklage ist in Deutschland längst überfällig und für alle Beteiligten kostengünstiger als viele Einzelverfahren.“

Müller rief Dobrindt zum Handeln auf. „Der Bundesverkehrsminister sollte sich öffentlich an die Kunden von Volkswagen wenden und sich erklären“, sagte der VZBV-Chef. Denn Rechtsbruch dürfe sich für Unternehmen auch in Deutschland nicht lohnen. Und beim Einbau einer unzulässigen Abgaseinrichtung habe Volkswagen die Kunden weltweit betrogen. Aber statt Unterstützung erhalten die Fahrzeughalter Druck von dem Unternehmen. „Das ist nicht in Ordnung.“

Angesichts der geringen Entschädigungsaussichten für deutsche VW-Kunden plädierte auch der ADAC für generelle Musterklagen. Wie die „Bild“-Zeitung kürzlich berichtete, will der Automobilclub, dass die Bundesregierung dafür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schafft. „Eine Musterklage könnte die Rechte und Ansprüche von VW-Besitzern zügig klären“, wurde ein ADAC-Sprecher zitiert. Ziel sei, dass Kunden dann wissen, was ihnen zusteht.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor wenigen Wochen in die Ressortabstimmung gegeben. Mit dem neuen Musterklage-Instrument könnten Verbraucher künftig gemeinsam gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen können, wenn ihnen der gleiche Schaden entstanden ist. Das kann etwa bei massenhaften, gleich gelagerten Bagatellschäden der Fall sein.

Bei einem Verlust von beispielsweise zehn Euro durch einen betrügerischen Online-Versand geht kaum ein Kunde in der Regel vor Gericht, auch wenn Tausende betroffen sind. Umgekehrt scheuen Verbraucher teure juristische Auseinandersetzung mit einem Konzern, der durch alle Instanzen gehen will. Inwieweit der Fall VW durch Musterklagen berührt werden könnte, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Justizministerium will sich dazu nicht äußern. Wohl auch, weil das Thema pikant und also auch in den Koalitionsfraktionen hoch umstritten ist.


US-Kanzlei macht europäischen Kunden Hoffnung

Hoffnung macht indes die US-Kanzlei Hausfeld den Verbrauchern. Sie will in der Diesel-Affäre Schadenersatz für europäische VW-Besitzer herausholen und hofft dabei auf Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Anwälte reichten kürzlich für einen ausgewählten Klienten Klage gegen den Konzern am Landgericht Braunschweig ein. Sie setzen aber darauf, dass das Gericht vorab auch eine Einschätzung des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg einholt, die für viele andere Fälle Bedeutung haben könnte. „Es ist unser Ziel, dass das deutsche Gericht den EuGH anruft“, sagte Hausfeld-Deutschland-Chef Christopher Rother.

Seine Argumentation: Weil VW eine Manipulations-Software in Millionen Dieselwagen einbaute, hätten diese überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Deshalb fordert er die Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzug von Benutzungsgebühren für die Rückgabe des Autos. Sein Mandant hatte Rother zufolge 2010 einen VW Eos gekauft. „Er hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, der niemals hätte zustande kommen dürfen.“

Die Kanzlei erhofft sich von einer EuGH-Entscheidung Signalwirkung. Gemeinsam mit der Internetplattform my-right.de vertreten die Anwälte nach eigenen Angaben Forderungen gegen VW von inzwischen mehr als 100.000 Autobesitzern. Laut Rother könnten allerdings Jahre vergehen, bis der EuGH entscheidet. Gutachter, die die Kanzlei vor der Einreichung ihrer Braunschweiger Klage beauftragt hatte, waren zu der Einschätzung gekommen, dass sich Volkswagen mit dem Einbau der „defeat devices“ klar schadenersatzpflichtig gemacht habe.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%