VW-Skandal Justizministerin Barley rechnet fest mit Beschluss für Musterfeststellungsklage

Justizministerin Barley mahnt die CDU beim Thema Musterfeststellungsklagen zur Eile. Die ersten Verfahren gegen VW könnten dieses Jahr starten.

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„Wir müssen verhindern, dass die Geschädigten des VW-Dieselskandales aufgrund von Verjährung ihre Ansprüche verlieren.“ Quelle: dpa

Justizministerin Katarina Barley hat die Union aufgefordert, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage schnell in die Wege zu leiten. „Die Zeit drängt“, sagte Barley im Interview mit dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND). „Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass diese Eine-für-Alle-Klage am 1. November diesen Jahres in Kraft treten muss. Ich gehe davon aus, dass das Kabinett die Musterfeststellungsklage am Mittwoch nächster Woche beschließen wird.“

Die SPD-Ministerin erwartet erste Verfahren gegen den Autokonzern VW noch in diesem Jahr. „Wir müssen verhindern, dass die Geschädigten des VW-Dieselskandales aufgrund von Verjährung ihre Ansprüche verlieren“, sagte Barley. „Deswegen mache ich bei dem Thema auch so viel Druck. Erste Verfahren müssen noch in diesem Jahr starten können.“

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) hatte am Montag die Regierung scharf kritisiert, das Gesetzgebungsverfahren monatelang verschleppt zu haben. Seiner Meinung nach versuche die Union alles, um den Rechtsschutz für Verbraucher so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

„Die Union argumentiert vordergründig mit dem Ziel der Verhinderung einer Klageindustrie – tatsächlich werden hier nur Unternehmerinteressen vor den Verbraucherschutz gestellt“, kritisierte der Grünen-Politiker. „Diese Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild stand aber auch nach dem ursprünglichen Vorschlag nie zu befürchten.“

Laut Koalitionsvertrag soll das Gesetz über die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgaswerte verjähren Ende des Jahres.

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