So gibt es nicht nur große Unterschiede bei der Rente mit 67, sondern auch bei der Mütterrente, der Höhe der Mindestrente und der Ausgestaltung der Riester-Rente, wie die „Welt“ berichtet. Die Linke will die Rente mit 67 beispielsweise wieder abschaffen, gleichzeitig soll das Rentenniveau auf 53 Prozent steigen. Bisher ist geplant, das Niveau der Standardrente bis 2030 auf 43 Prozent abzusenken. So wohlwollend das auch klingt, so teuer kommen die Pläne der Linken den Wähler zu stehen.
Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung schlägt die Anhebung des Rentenniveaus um einen Prozentpunkt im Jahr 2030 mit rund 4,5 Milliarden Euro zu Buche, der Verzicht auf die Rente mit 67 mit 6,5 Milliarden. Das wären insgesamt 51,5 Milliarden Euro mehr im pro Jahr. Um das zu finanzieren, müsste der Beitragssatz von derzeit 18,9 auf rund 23,5 Prozent steigen.
Die anderen Parteien sind da etwas realistischer: Die Union hält an der Rente mit 67 fest. Die SPD will sie erst umsetzen, wenn mindestens 50 Prozent der 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sowohl SPD als auch die Grünen sprechen sich für eine vereinfachte Lösung der Teilrente aus. Das Programm der FDP sieht vor, dass jeder ab 60 Jahren frei wählen kann, wann er in Rente geht, allerdings mit entsprechenden Abschlägen, wenn er sich für einen früheren Renteneintritt entscheidet.
ABC der Rentenansprüche
Alle, die bis 1946 geboren sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Rente bekommen, wenn sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Bei ab 1947 Geborenen wird die Altersgrenze mit jedem Jahrgang stufenweise weiter angehoben. Wer ab 1964 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Langjährig Versicherte haben ab dem 65. Lebensjahr Rentenanspruch, wenn sie mindestens 45 Jahre eingezahlt haben.
Langjährig Versicherte können schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Jedoch müssen bis 1948 Geborene einen Abschlag von 7,2 Prozent in Kauf nehmen, danach steigen die Abschläge stufenweise an. Wer ab 1964 geboren ist, muss sich mit 14,4 Prozent weniger Rente zufrieden geben, wenn er früher in Rente will.
Wenn der Arzt einen Behinderungsgrad von 50 und mehr bescheinigt, kann man Altersrente schon mit 63 bekommen. Voraussetzung sind 35 Jahre Anwartschaftszeiten und Geburt vor dem 1. Januar 1952. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte bekommen.
Frauen können Altersrente mit 60 beanspruchen, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Gehen sie mit 60 in Rente, müssen sie 18 Prozent Abschlag zahlen, ab dem 65. Lebensjahr werden 7,2 Prozent abgezogen.
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Frauen-Rente.
Kann jemand am Tag wegen seiner Krankheit weniger als sechs Stunden arbeiten, hat er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Beiträge und während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Rente sind drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden.
Wer am Tag zwischen nur noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Nach dem Tod des Versicherten können Witwe oder Witwer und die Waisen als Hinterbliebene Rente beziehen. Der Rentenanspruch endet, wenn ein Waise das 18. Lebensjahr erreicht oder danach eine Ausbildung abgeschlossen hat. Die Witwen-Rente endet beispielsweise, wenn neu geheiratet wird.
Es geht um viel Geld
Auch bei der Mütterrente lohnt der Blick in die Wahlprogramme, denn es geht um viel Geld. Bisher wird Müttern für die Rente nur ein Jahr Erziehungszeit je Kind angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, sind es dagegen drei Jahre. CDU/CSU wollen diese Ungleichbehandlung so schnell wie möglich beseitigen, am besten ab 2014. Die FDP bezieht dazu keine Stellung und auch SPD und Grüne geben sich zurückhaltend. Die Grünen finden die derzeitige Regelung "ungerecht", und die SPD will die Erziehungszeiten "in angemessenem Umfang" ausdehnen.
Der Grund liegt auch hier in den Kosten. Denn würde die Regelung nur für Rentenneuzugänge ab 2013 umgesetzt, so entstünden mit Blick auf das Jahr 2030 schon Mehrausgaben von 6,5 Milliarden Euro pro Jahr, würden auch jene Mütter einbezogen, die bereits in Rente sind, wären es sogar 13,3 Milliarden. Doch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zufolge gibt es genügend finanziellen Spielraum. „Die Rentenkasse ist dank der wirtschaftlich guten Lage prall gefüllt“, sagte die CDU-Politikerin der „Rheinischen Post“. „Da gibt es Spielraum, den wir uns dank des boomenden Arbeitsmarktes erarbeitet haben.“
Beim Thema Altersarmut sind die Fronten dagegen wieder klar. Die Linke verspricht eine Mindestrente von 1.050 Euro im Monat, die anderen Parteien außer der FDP sprechen von 850 Euro. Allerdings knüpfen sie die Auszahlung einer solchen Mindestrente an unterschiedliche Bedingungen. Bei den Grünen muss ein Beschäftigter nur 30 Versicherungsjahre vorweisen, bei der SPD sind es 40, und bei der CDU/CSU muss der Versicherte zusätzlich auch noch privat vorgesorgt haben.
Grüne wollen Riester-Rente reformieren
Zusätzlich wollen vor allem die Grünen das System der Riester-Rente grundsätzlich reformieren. Dies soll durch die Schaffung eines Basisprodukts geschehen, das vom Staat angeboten wird und sich dadurch auszeichnet, dass es besonders kostengünstig ist. Denn bei den heute angebotenen Riester-Produkten werden die staatlichen Zuschüsse weitgehend durch die Gebühren der Anbieter wieder aufgefressen. Ein staatliches Konkurrenzprodukt würde daher den Kostendruck deutlich steigern, was letztlich den Versicherten zugutekäme. Auch hier geht es also um bares Geld für die Wähler, wenn auch nur auf den zweiten Blick.
Die FDP will, dass die Riester-Rente auch für Selbstständige geöffnet wird. Denn diese haben bisher keinen Anspruch auf die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse. Zukünftig sollen sie ebenfalls in deren Genuss kommen – wenn sie denn wollen. Einen Zwang lehnt die FDP ab. Ganz anders dagegen alle anderen Parteien. SPD und Grüne plädieren für eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung, und auch CDU/CSU wollen Selbstständige künftig verpflichten vorzusorgen, allerdings wollen sie ihnen die Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und einer privaten Vorsorge lassen. Das kann teuer werden, vor allem für viele kleine Einzelkämpfer.