
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bescheinigt der Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD eine nur geringe Wirkung hinsichtlich einer Verkleinerung des Parlaments. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es in der Ausarbeitung, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Die Regelungen hätten also „eine Ersparnis von bis zu 27 Abgeordneten gebracht“. Der Bundestag zählt derzeit 709 Abgeordnete, die Normgröße beträgt 598 Sitze.
Nach dem Koalitionsentwurf soll es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.
Der Wissenschaftliche Dienst weist in seiner Ausarbeitung auch darauf hin, dass dabei der Effekt des negativen Stimmgewichts eintreten kann. Dieses war vom Bundesverfassungsgericht bereits früher für verfassungswidrig erklärt worden. Bei diesem Effekt kann eine Partei Mandate verlieren, obwohl sie Stimmen gewonnen hat. Oder sie kann trotz eines Stimmen-Minus ein Mandat-Plus erzielen.
Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle sagte der dpa mit Blick auf diese Analyse: „Der Gesetzentwurf von Union und SPD zur Reform des Bundestagswahlrechts ist ein Schuss in den Ofen.“ Er sei objektiv ungeeignet, den Bundestag zu verkleinern. Für Bürgerinnen und Bürger und selbst für Wahlrechtsexperten sei er unverständlich.
Er werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. „Und er soll in einem Verfahren durchs Parlament gedrückt werden, bei dem die Oppositionsfraktionen entgegen der guten Sitten nicht eingebunden werden.“