
Nach dem Vorstoß aus den Koalitionsfraktionen zur Reform des Wahlrechts will die Union nun einen eigenen Vorschlag vorlegen. „Nachdem die Ampel die ursprüngliche Verabredung zum gemeinsamen Vorgehen aufgekündigt hat, sind wir frei, unseren eigenen Vorschlag zu machen. Ein Vorschlag könnte ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht sein“, sagte der Fraktionsvorsitzende, CDU-Chef Friedrich Merz, der „Welt am Sonntag“.
Der Ampel-Vorschlag sieht vor, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten einer Partei in Höhe des Zweitstimmenergebnisses dieser Partei zu deckeln. Gibt es mehr direkt Gewählte dieser Partei, sollen die mit dem schwächsten Ergebnis entfallen.
Damit der jeweilige Wahlkreis dennoch im Bundestag vertreten ist, sollen die Wähler aber mit einer dritten Stimme ersatzweise einen Direktkandidaten einer anderen Partei bestimmen können, der dann zum Zuge kommt. So soll garantiert werden, dass der Bundestag nicht größer wird als die reguläre Zahl von 598 Sitzen. Derzeit hat er wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten 736.
Merz kritisierte den Vorschlag: „So könnte der Fall eintreten, dass ein gewählter Abgeordneter nicht in den Bundestag kommt, der oder die Zweit- oder Drittplatzierte aber das Mandat erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Verfahren die Wählerinnen und Wähler in Deutschland überzeugt.“
Er schloss eine Verfassungsklage auf Nachfrage nicht aus, falls die Koalition den Vorschlag mit Mehrheit beschließen sollte: „Die Auseinandersetzung sollte im Parlament stattfinden, der Gang nach Karlsruhe ist und bleibt die ultima ratio.“