Wahlrecht von Nicht-EU-Ausländern Wer wählen will, muss sich zu Deutschland bekennen

Der NRW-Landtag hat das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer abgelehnt. Das ist gut so. Denn das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht und kein Menschenrecht. Wer wählen will, muss Farbe bekennen. Ein Kommentar.

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Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung der NRW-Landesverfassung wurde verfehlt. Quelle: dpa

SPD, Grüne und Piraten sind im NRW-Landtag mit einem Gesetzentwurf gescheitert, der es auch Nicht-EU-Ausländern ermöglichen sollte, sich am Kommunalwahlrecht zu beteiligen. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung der Landesverfassung wurde in namentlicher Abstimmung verfehlt.

Ich habe einen bosnischen Pass und hätte als ein in Nordrhein-Westfalen lebender Nicht-EU-Ausländer unmittelbar von einem Ja profitiert. Ich hätte bei Wahlen von Bezirksvertretungen oder von Gemeinderäten mitmachen können. Trotzdem bin ich froh, dass der Gesetzentwurf nicht durchgekommen ist.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten hatten den Gesetzentwurf eingebracht, weil sie sich davon einen Beitrag zur Integration versprochen hatten. Ich halte diesen Beitrag für verschwindend gering, da es für die Integration eine wesentlich bedeutendere Rolle spielt, wie gut jemand Deutsch spricht und wie heterogen seine sozialen Kontakte sind. Ein bloßer formaler Überbau im Kommunalwahlrecht bewältigt allein keine dieser elementaren Herausforderungen der Integration – und ersetzt erst recht keine humanistische Bildung, die im Einklang mit deutschen und europäischen Wertevorstellungen steht. Zumindest die Grundzüge dieser humanistischen Bildung sollte Deutschland von allen Ausländern einfordern, die hier dauerhaft leben möchten.

Denn ohne die genannten Voraussetzungen öffnet ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer sogar die Tür für demokratisch legitimierte, aber antidemokratische eingestellte Repräsentanten in Stadt- und Gemeinderäten. Dabei spielt es im Übrigen nicht die geringste Rolle, ob es sich im Einzelfall um Erdogan- oder Putin-Anhänger oder Vertreter ganz anderer, aber ebenfalls undemokratischer Strömungen handelt. Eine wehrhafte Demokratie braucht Bürger, die sich mit ihr identifizieren und diese Überzeugung bei Wahlentscheidungen einfließen lassen. Warum sollte man Nicht-EU-Ausländern diese Überzeugung grundsätzlich unterstellen und sie mit einem Wahlrecht ausstatten? Hier werden ohne Not zusätzliche Probleme geschaffen, während die alten noch lange nicht gelöst sind. Es heißt immer, Integration sei keine Einbahnstraße. Doch was heißt das in diesem Fall?

Es ist wichtig zwischen Menschen- und Bürgerrechten zu unterscheiden. Menschenrechte gelten für alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe oder Religion. Bürgerrechte gelten nur für die Bürger eines bestimmten Staates. Dazu gehört auch das Wahlrecht, das es Staatsbürgern ermöglicht, ihre Volksvertreter in den Parlamenten zu wählen. Staatsbürger bekennen sich implizit oder explizit zur jeweiligen Verfassung ihres Landes und erhalten im Gegenzug Bürgerrechte.

Wenn nun über Integration gesprochen wird, dann ist es falsch, Nicht-EU-Ausländern zuerst die Bürgerrechte zu gewähren und dann auf das Bekenntnis zur Verfassung im nachhinein zu hoffen. Es muss genau umgekehrt laufen: Das Bekenntnis zur Verfassung und den Wertevorstellungen eines Staates muss der Gewährung von Bürgerrechten vorausgeschickt werden – von den Ausländern selbst. Die NRW-Landesregierung argumentiert beim Kommunalwahlrecht genau umgekehrt – und aus meiner Sicht falsch.

Das Bekenntnis zur Verfassung und den Werten eines Staates macht Ausländer erst zu Staatsbürgern mit allen Rechten und Pflichten. Der Integrationswille muss dem Staat demonstriert werden. Erst dann ist es angemessen, auf alle Rechte zu pochen, die den Bürgern eines bestimmten Staates zustehen. Dazu sollte auch in Zukunft das Wahlrecht gehören – ob kommunal, landes- oder bundesweit.

Die Demonstration des Integrationswillens schließt auch die Annahme der Staatsbürgerschaft des Landes, in dem man sich niederlassen möchte, ein. Das Prinzip „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ darf hier nicht gelten. Immerhin geht es bei der Frage, welche Menschen man einbürgert, auch um die künftige Stabilität und Integrität des Staates selbst. Doppelte Staatsbürgerschaften sind problematisch – vor allem dann, wenn sich die politischen Systeme und Wertevorstellungen der zwei Länder zu stark voneinander unterscheiden. Hier besteht die Gefahr von Staatsbürgern mit „gespaltener Verfassungspersönlichkeit“.

Und überhaupt: Wenn Menschen schon über Generationen in Deutschland leben und es wahrscheinlich ist, dass sie auch ihr gesamtes Leben in Deutschland verbringen werden, was hält sie dann davon ab, einen deutschen Pass zu beantragen? Er garantiert die komplette politische Teilhabe in Form von sämtlichen Bürgerrechten. Um der Integration willen sollten sie doch eigentlich bereit sein, auf ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Kritiker, die hier hämisch von Assimilation sprechen, definieren sich aus meiner Sicht zu stark über ein Stück Papier. Ich persönlich habe vor, in absehbarer Zeit deutscher Staatsbürger zu werden, diese Zeilen sind also keine hohlen Phrasen.

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