Wahlrechtsreform Opposition klagt gegen Rechtsgrundlage für Bundestagswahl

Gegen die Koalition werden Vorwürfe laut, sie habe mit der Wahlrechtsreform der CSU und CDU einen Vorteil verschafft. Die Opposition nennt die Reform eine „Mogelpackung“.

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Die Wahlrechtsreform ist umstritten. Nun kommt deutliche Kritik aus der Opposition. Quelle: dpa

FDP, Grüne und Linke klagen gemeinsam gegen die von der Koalition durchgesetzte Wahlrechtsreform bei der anstehenden Bundestagswahl. Die Oppositionsfraktionen reichten am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Klageschrift und einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung ein.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer von FDP und Grünen, Marco Buschmann und Britta Haßelmann, sowie der Linken-Rechtsexperte Friedrich Straetmanns warfen Union und SPD vor, sie hätten mit der Reform CDU und CSU einen Vorteil verschafft. Zudem werde das erklärte Ziel verfehlt, eine weitere Vergrößerung des Bundestages zu verhindern. Sollten die Richter dem Antrag stattgeben, träte das alte Wahlrecht wieder in Kraft.

Kern der Kritik ist vor allem, dass nach der im Oktober 2020 vom Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossenen Reform Überhangmandate nur teilweise mit den Listenmandaten einer Partei verrechnet werden sollen.

Bei Überschreiten der Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten blieben bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen. Davon könnte vor allem die Union profitieren, die zuletzt besonders viele Direkt- und Überhangmandate gewonnen hatte.

Buschmann warf der Koalition „politische Selbstbedienung“ vor, während Haßelmann davon sprach, die Union habe sich „einen allein politisch motivierten Vorteil gesichert“. Straetmanns sprach von einer politischen Mogelpackung: Der Öffentlichkeit werde vorgegaukelt, dass im Ergebnis der Bundestag verkleinert werde. Derzeit gehören dem Bundestag 709 Abgeordnete an. Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September statt.

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