Wegen Verfassungsbedenken „Termin nicht zu halten“: Scholz verschiebt Grundsteuerreform

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen, reagiert auf Bedenken gegen sein Reformentwurf. Quelle: dpa

Der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform wird anders als geplant erst später vom Kabinett verabschiedet. Bundesfinanzminister Scholz möchte vor der Verabschiedung eine Veranstaltung mit Verfassungsrechtlern abhalten.

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Der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform wird aller Voraussicht nach nicht wie geplant am 30. April vom Kabinett verabschiedet. „Der Termin ist nicht zu halten“, erfuhr die WirtschaftsWoche aus dem Bundesfinanzministerium. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant zudem überraschend eine Veranstaltung mit Verfassungsrechtlern. Er reagiert damit auf Bedenken, dass sein Reformentwurf gegen das Grundgesetz verstoße. Juristisch umstritten ist zudem eine von CDU und CSU geforderte Öffnungsklausel, damit Bundesländer die Grundsteuer selbst reformieren können.

Ein verfassungswidriges Gesetz könnte verheerende Folgen für die Kommunen haben, denen die Grundsteuer von mehr als 14 Milliarden Euro jährlich zufließt. Sollte das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren die Grundsteuer erneut für verfassungswidrig erklären, könnten die Richter dann auf eine Rückzahlung der ab 2020 geleisteten Grundsteuer bestehen, befürchtet der zuständige Berichterstatter in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler: „Da stehen bis zu 100 Milliarden Euro für die Gemeinden im Feuer.“ Nutznießer wären dann Immobilieneigentümer und Mieter, die bei einer nicht verfassungskonformen Steuer Anspruch auf Rückzahlungen samt Erstattungszinsen hätten.

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