




Zumindest in Sachen Transparenz kann man dem Bayerischen Landtag mittlerweile keinen Vorwurf mehr machen. Am Montag legte der bayerische Rechnungshof seine 64 Seiten starke Prüfmitteilung zum Finanzgebaren der Landtagsabgeordneten vor. Kurz darauf war sie online bereits abruf- und einsehbar.
Insgesamt 17 Parlamentarier, so viel ist mittlerweile bekannt, beschäftigten noch in diesem Jahr in ihren Büros Familienangehörige auf Staatskosten. Die Mehrheit von ihnen CSU-Abgeordnete, aber auch Politiker aus anderen Fraktionen. Schon seit 2004 sei diese Praxis nicht mehr rechtmäßig gewesen, monieren die Prüfer des Rechnungshofes.
Der Bericht offenbart darüber hinaus ein System, das von Ausgaben-Kontrolle öffentlicher Mittel offenbar wenig hielt. Aus vermeintlichem Vertrauen gegenüber den Parlamentariern und vermuteter Verwaltungseffizienz wurde auf Prüfung in aller Regel verzichtet. Und das, obwohl jedes Mitglied des Landtages mit Diäten, Kostenpauschalen und Mitarbeitersalären den Steuerzahler insgesamt rund 203000 Euro jährlich kostet.
Die Erkenntnisse der Rechnungsprüfer lesen sich im Detail haarsträubend:
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
- Für Mitarbeiter darf ein Abgeordneter des Landtages monatlich maximal 7330 Euro ausgeben. Für eine zweckmäßige Arbeit sind wissenschaftliche Mitarbeiter und Sekretariate natürlich unerlässlich. Nur: Arbeitsverträge mussten für die Kostenerstattung nicht vorgelegt werden. Die Verwaltung vertraute den Abgeordneten. Es sei „kein Fall eines anderen Parlamentes bekannt, in dem auf einen derartigen Nachweis verzichtet wird“, schreiben die Prüfer. Das Ergebnis: Bei 764 Arbeitsverhältnissen kannte die Verwaltung ganze neun Arbeitsverträge. Eine Einladung zum Missbrauch.
- Beraterverträge ließ sich das Landtagsamt ebenfalls nicht vorlegen. Ohne konkreten Auftrag sind sie eigentlich nicht erstattungsfähig. Ein Abgeordneter rechnete trotzdem für “allg. Beratung“ zwei Jahre lang bis zu 3600 Euro monatlich ab.
- Besonders attraktiv sind zudem die 12500 Euro Technikpauschale, mit denen die Mandatsträger ihre technische Büroausstattung bestreiten können. Zwar müssen sie 15 Prozent Eigenanteil tragen, aber der Konsumlust tat das keinen Abbruch. Allein 16 Abgeordnete schafften mehr als eine Digitalkamera an, in einem Fall zum Preis von mehr als 6000 Euro. Erst auf Drängen des Rechnungshofes fragte die Verwaltung überhaupt nach dem Sinn und Zweck solcher Profi-Ausrüstung. Siehe da: Die Kamera war dem „Privatvermögen zugeführt worden“. Das Geld wurde mittlerweile erstattet.
- Ein anderer Abgeordneter kaufte für sich und seine zwei Mitarbeiter (davon einer geringfügig beschäftigt) insgesamt vier Smartphones. In anderen Büros wurden über 2000 Euro für PC-Installation in Rechnung gestellt.
Die simple Lehre: Fremdes Geld gibt sich leicht aus. Zumal, wenn die Verwaltung keine unangenehmen Fragen stellt.
Der Vergleich mit der Praxis im Bundestag gibt zumindest ein paar Hinweise, wie sich der grobe Missbrauch verhindern lässt. So werden Mitarbeiter in Bundestagsbüros etwa nicht über den Umweg des Parlamentariers, sondern direkt über die Verwaltung bezahlt. Auch die Einstellung von Familienangehörigen aus Staatsmitteln ist klar untersagt.