
Mal ganz spontan aus der Hüfte: Welches Bild springt Ihnen automatisch als erstes in den Kopf, wenn ich sage: "Ostern!"? Bei mir ist es ein Hase und daneben gefärbte Eier. Eine kunterbunte Frühlingsphantasie.
Haben Sie an Jesus am Kreuz gedacht? An Karfreitag gedenken die gläubigen Christen ja dem Tod von Jesus Christus - und Sonntag und Montag seiner Wiederauferstehung.
Viele wissen das gar nicht. Für die ist es einfach ein richtig schön langes Wochenende mit Stau vorne und hinten. Und das ist deren gutes Recht. Man darf sich die Idee von Ostern völlig egal sein lassen. Genauso wie es das gute Recht eines jeden ist, in tiefer Dankbarkeit und Ehrfurcht dem Tod von Jesus Christus zu gedenken, weil man der Meinung ist, dass Gott mit dessen Kreuzigung seinen Sohn den Menschen zu liebe geopfert hat.
Es herrscht in unserem Land aber offenbar eine Stimmung, die es dem Staat erlaubt, jeden zu Andächtigkeit zu verdonnern. Der Staat schwingt sich mal wieder zum Anwalt der Kirche auf (wie etwa auch beim Ladenschluss am Sonntag und wenn er quasi im Auftrag die Kirchensteuer eintreibt): Der Staat verbietet den Menschen an Karfreitag das öffentliche Tanzen.
"Wir dürfen heute nicht tanzen." Wie das klingt! Im Jahr 2016 in Deutschland.





Ich habe das mal erlebt. Ich dürfte so 18 Jahre alt gewesen sein. Da bin ich am Donnerstag vor Ostern mit einem Kumpel in die Disko gefahren. In so eine Großraumdisko in einem Gewerbegebiet am Rande von Offenburg. Pures Baden-Württemberg. Als plötzlich die Musik verstummte und der DJ zum Mikro griff: "Eigentlich darf heut nicht getanzt werden. Wegge Oschtern. Des steht so im G'setz. Also: Wenn wir die Musik ausmache, dann alle sofort runter von der Tanzfläche. Weil dann isch die Polizei da und kontrolliert des Tanzverbot."
Das Verrückte: Das ist in Deutschland heute immer noch so. Im Land, das den Nationalsozialismus überwunden hat, hindert einen im Zweifel die Polizei am Fröhlichsein.
So müssen sich heute die Menschen im Iran fühlen, wenn sie hinter verschlossenen Türen heimlich ein Glas Gin Tonic trinken. Beispiele:
Baden-Württemberg definiert im Feiertagsgesetz: „Öffentliche Tanzunterhaltungen sind von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr … verboten."
Bayern schreibt im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage: "An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. ... Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten."
NRW verbietet seinen freien Bürgern am Karfreitag in der "Hauptzeit des Gottesdienstes" sogar Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art - "auch ernsten Charakters".
Tss, dass sich Deutschland so eine Bevormundung der eigenen Bevölkerung herausnimmt. Dabei ist mir der Hintergedanke schon klar: Karfreitag ist aus Sicht der gläubigen Christen ein Tag zum stillen Innehalten.
Aber eben nur für die!
Ja, an Ostern müssen auch die Geschäfte geschlossen bleiben. Auch so ein Eingriff in die Freiheit vieler Menschen. Und auch darüber kann man diskutieren.
Aber das ist etwas anderes. Das Ladenschlussgesetz ermöglicht es immerhin allen Arbeitnehmern, Ostern in Ruhe zu begehen. Unabhängig von der Frömmigkeit ihrer Arbeitgeber. So gesehen gewährleistet das Gesetz hier die Ausübung der Religion.
Aber das Tanzverbot schränkt viele Menschen in ihrer Freiheit ein, ohne anderen bei der Religionsausübung zu helfen. Kein frommer Christ im Gottesdienst profitiert davon, wenn in Deutschlands Clubs die Leute regungslos am Strohhalm kauen, statt sich rhythmisch im Takt zu bewegen.
Oder fühlt sich für Sie der Alltag auf der Straße irgendwie besinnlicher an, wenn zeitgleich in den Clubs nicht getanzt werden darf?