Die CDU in Rheinland-Pfalz hat möglicherweise unzulässige Spenden in Höhe von mehreren zehntausend Euro erhalten. Landesgeschäftsführer Jan Zimmer teilte am Freitag in Mainz mit, das Geld sei von 2010 bis 2015 über ein Anwaltsbüro in Eisenach (Thüringen) eingegangen. Eine Anfrage bei der Kanzlei, ausgelöst von Presseberichten, habe am Donnerstag ergeben, dass es sich um „weitergeleitete Spenden Dritter“ handle.
Der CDU-Landesverband erhielt nach eigenen Angaben 2010 zwei Spenden von der Eisenacher Kanzlei über 9000 und 9500 Euro und veröffentlichte dies in seinem Rechenschaftsbericht. Außerdem wurden dem Kreisverband Cochem-Zell von 2008 bis 2015 insgesamt 63 500 Euro von der Kanzlei überwiesen. „Die Annahme der Spenden war unzulässig“, sagte Zimmer. „Das ist für uns erst seit der Antwort der Kanzlei von gestern erkennbar.“ Der Landesverband habe daraufhin Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) informiert und die Spende in Höhe von insgesamt rund 18 500 Euro weitergeleitet, teilte Zimmer mit. Auch der Kreisverband Cochem-Zell leitete die 63 500 Euro nach eigenen Angaben weiter.
Nach Medienberichten sollen die Spenden von dem ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss stammen, der sich zurzeit vor dem Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Der Münchner Mauss-Anwalt Gero Himmelsbach bestätigte am Freitagabend, dass die Eisenacher Kanzlei seit mehr als 30 Jahren für seinen Mandanten arbeite und „als bevollmächtigter Vertrauensanwalt Angelegenheiten“ abwickle.
Tatsächlich habe diese Kanzlei auch seit 2008 regelmäßig Spenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie im Jahr 2010 an den CDU-Landesverband abgewickelt. „Die Spenden erfolgten offen namens und im Auftrag der Firma Nolilane. Es gab und gibt keinen Anlass, diesen Spender zu verschweigen“, erklärte Himmelsbach. Wenn ein entsprechender Hinweis gefehlt habe, sei dies „schlicht ein Versehen der Kanzlei“ gewesen. Die Spenden wurden laut Himmelsbach weder der CDU angekündigt noch mit Gegenleistungen verknüpft.
Die größten Stiftungen in Deutschland
In Deutschland gibt es fast 20 000 rechtsfähige Stiftungen. Mit einem Vermögen von 5,1 Milliarden Euro ist die Robert Bosch Stiftung GmbH die größte Stiftung Deutschlands.
Die Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbh, die seit 1995 Projekte aus den Bereichen Jugendsport, Medizin, Soziales und Bildung fördert, verfügt über ein Vermögen von 4,3 Milliarden Euro.
Mit einem Vermögen von 4,2 Milliarden Euro landet die 1983 gegründete Else Kröner-Fresenius-Stiftung auf Platz drei. Die Stiftung fördert Medizin- und Forschungsprojekte.
Die Klaus Tschira Stiftung wurde 1995 von dem Physiker Dr. h.c. Klaus Tschira gegründet. Sie gehört zu den größten gemeinnützigen Stiftungen Europas und besitzt ein Vermögen von drei Milliarden Euro.
Die VolkswagenStiftung hat ein Vermögen von 2,6 Milliarden Euro, mit dem sie Forschungsprojekte aus den Bereichen Wissenschaft und Technik fördert.
Die Baden-Württemberg Stiftung besitzt 2,2 Milliarden Euro, die in die Förderung verschiedener Projekte des Landes investiert werden.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist mit einem Vermögen von zwei Milliarden Euro die siebtgrößte Stiftung in Deutschland und fördert innovative Projekte zum Umweltschutz.
Die Joachim Herz Stiftung hat ein Vermögen von 1,3 Milliarden Euro und engagiert sich regional, national und international im Bereich der Berufsbildung und Berufsvorbereitung für Jugendliche und junge Erwachsene.
Sowohl die Software AG-Stiftung als auch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung besitzen ein Vermögen von 1,1 Milliarden Euro, weshalb beide den neunten Platz im Ranking der größten deutschen Stiftungen belegen. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung verwaltet das Familienvermögen und Erbe der Familie Krupp, während die Software AG-Stiftung verschiedene soziale Projekte aus den Bereichen Erziehung und Bildung
sowie Wissenschaftsförderung unterstützt.
Nach einem Bericht der „Allgemeine Zeitung“ in Mainz taucht der Name Nolilane in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum im Prozess um Steuerhinterziehung auf, in dem sich Mauss derzeit verantworten muss. „Nolilane“ sei die im Grundbuch ausgewiesene Eigentümerin des Mauss-Anwesens im Hunsrück, schreibt die Zeitung. Mauss-Anwalt Himmelsbach betonte, die Spendenbeträge stammten aus Vermögen, das dem Finanzamt gegenüber vollständig deklariert worden sei. Mit dem Steuerstrafverfahren gegen seinen Mandanten stehe dies in keinem Zusammenhang.
CDU-Landesgeschäftsführer Zimmer hatte dem Anwalt in Eisenach in einem Brief geschrieben, er gehe davon aus, „dass die Beträge von Ihnen selbst stammen und ordnungsgemäß versteuert worden sind“. Das Parteiengesetz untersagt die Annahme von Spenden über mehr als 500 Euro, „deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“.