Wiederaufbau nach dem Hochwasser „Es gibt kein Drehbuch für die Katastrophe“

In Erftstadt (Bild) und vielen anderen Orten hat die Flutkatastrophe das Leben für immer verändert. Quelle: AP

Fritz Jaeckel hat bei den Elbfluten in Sachsen Erfahrung mit Überschwemmungen gesammelt. Der Sonderbeauftragte des Landes NRW für den Wiederaufbau spricht über die Lehren aus der jüngsten Katastrophe, die Pflichtversicherung für Elementarschäden und die Gefahr von Geisterstädten in Hochwassergebieten.

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WirtschaftsWoche: Herr Jaeckel, warum braucht es einen Sonderbeauftragten für den Wiederaufbau nach der Flut? Gibt es dafür keine zuständigen Stellen?
Fritz Jaeckel: Die zuständigen Stellen in NRW arbeiten seit der Katastrophe am 14. und 15. Juli mit hohem Tempo und großer Kompetenz an den Aufbaukonzepten. Ich finde jetzt hier eine gute Grundlage vor, auf der aber noch einige Weichen gestellt werden müssen, um zu einem raschen und rechtssicheren Wiederaufbau zu kommen.

Woran fehlt es denn, dass Sie jetzt zum Einsatz kommen müssen?
Ich habe im Auftrag der Landesregierung von Sachsen zweimal dabei geholfen, die Konsequenzen eines Hochwassers zu bewältigen. Da sammelt man natürlich gewisse Erfahrungen und die versuche ich jetzt hier in der NRW-Landesverwaltung einzubringen.

Was ist als Erstes zu tun?
Es geht jetzt in die heiße Phase des Wiederaufbaus. Dafür brauchen wir eine Rechtsgrundlage, damit quasi aus einer Hand der Schaden beseitigt werden kann. In Sachsen haben wir eine Art Dachrichtlinie geschaffen, unter der alle Ministerien und Verwaltungsstellen agieren.

Das klingt kompliziert…
Mag sein, aber ohne eine einheitliche und schnell umsetzbare Rechtsgrundlage können weder Gelder ausgegeben noch Pläne gemacht werden, was gefördert wird und was nicht.

Was macht denn jemand, dessen Haus zerstört wurde und der noch nicht einmal Internet und Telefon hat, um Schäden zu melden?
Wir müssen Stück für Stück vorgehen und dabei verschiedene Säulen verwenden: eine für staatlichen Wiederaufbau und für kommunale Angelegenheiten, also etwa Telefon-, Breitband-, Strom- und Wasserversorgung oder Straßen und Brücken. Dann gibt es den Sektor des privaten und öffentlichen Wohnraums und schließlich den gewerblichen Bereich, also die Unternehmen. Das alles kann man nicht in einen Topf werfen, sonst gibt es ein riesiges Chaos.

Was sind denn Ihre Lehren aus den Flutkatastrophen 2002 und 2013 an der Elbe in Sachsen, was für Konsequenzen müssen gezogen werden? Nur mit früheren Warn-SMS ist es ja nicht getan!
Es gibt kein Drehbuch für Katastrophen, und vieles in NRW ist jetzt auch anders als bei den Flutereignissen in Sachsen. Aber die in Sachsen geschaffene rechtliche Matrix und die Organisation und Abwicklung adaptieren wir auch hier.

In Deutschland gibt es regelmäßig Überschwemmungen. Ist das überhaupt zu verhindern?
Man muss drei Phasen unterscheiden: zunächst die unmittelbare Katastrophenlage, sie ist jetzt weitgehend abgearbeitet. Dann die Phase des Wiederaufbaus und schließlich der Blick auch nach vorne unter dem Aspekt Nachhaltigkeit – also die Frage, was muss mit Blick auf künftige Hochwasserfluten getan werden.

Konkret?
Man muss in jedem Flussabschnitt untersuchen, wie sich die Gefahrensituation konkret abgebildet hat. Das wird gerade hochprofessionell von den Experten der Landesregierung analysiert. Es gibt ja schon für ganz Deutschland entsprechende Karten für die Hochwassergefahrengebiete. Aber wir müssen uns jetzt natürlich fragen, was es bedeutet, wenn wir künftig mit solchen nie dagewesenen Niederschlagsmengen rechnen müssen.

Also müssen höhere Dämme gebaut und mehr Überflutungsflächen geschaffen werden?
Das betrifft das Hochwassermanagement – da haben Bund und Länder bereits intensive Programme aufgelegt. Aber angesichts der Flut in NRW und Rheinland-Pfalz gibt es womöglich einen größeren Anpassungsbedarf. Das bedeutet, dass man sich an zuständigen Stellen überlegen muss, wie solche Hochwasserschäden künftig minimiert werden können.

Was haben Sie denn in Sachsen gemacht?
Wir hatten 2002 beim Hochwasser ähnliche Schadensbilder wie jetzt in NRW. Dann hat die Landesregierung intensiv in Hochwasserschutz investiert mit folgendem Ergebnis: Bei der nächsten großen Flut 2013 waren sogar Zweidrittel der Landesfläche vom Hochwasser betroffen. Der Schaden reduzierte sich im Vergleich von 2002 zu 2013 von rund 8,6 Milliarden Euro auf rund 2,5 Milliarden Euro.

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Warum?
Den Flüssen wurde mehr Raum gegeben und die Deiche wurden erhöht. Das hat übrigens Sachsen-Anhalt verärgert, denn die Elbe fließt ja weiter dorthin und das Wasser landete dann bei denen.

Ist es sinnvoll, in Überschwemmungsgebieten zerstörte Häuser wiederaufzubauen? Muss das Baurecht geändert werden?
Es gibt Vorschriften, die das Bauen in Überschwemmungsgebieten nicht mehr zulassen und auf der nächsten Bauministerkonferenz wird sicher darüber gesprochen. Aber auf privaten Grundstücken kann man den Bürgern nicht einfach ihren Bestandsschutz verweigern.

Was tun?
Eine gute Lösung wären zum Beispiel Ersatzgrundstücke, die die Kommunen den Flutopfern verbilligt zur Verfügung stellen könnten, denn schließlich haben die Städte ja auch ein Interesse daran, dass die Menschen bleiben. Sonst besteht die Gefahr, dass Ortschaften in Hochwassergebieten zu Geisterstädten werden. Ich werde jedenfalls sehr für solche Ausweichgrundstücke werben.

Soll es angesichts des Klimawandels und zunehmender Unwetter nicht eine verpflichtende Elementarversicherung geben?
Diese Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es nach jedem größeren Schadensereignis, zuletzt 2013. Man hat das damals aus verfassungs- und europapolitischen Gründen verworfen und ich halte das auch für richtig. Allerdings müssen wir bei den Bürgern viel stärker als bisher für Versicherungsschutz werben. Ich habe das übrigens selbst auch gemacht und mein Privathaus besser versichert. Interessant sind auch die Quoten der Versicherungsverträge. 2002 gab es eine Versicherungsquote von etwas mehr als 30 Prozent, heute sind fast 50 Prozent aller privaten Wohngebäude in Sachsen gegen Elementarschäden versichert.

Aber bekommen nicht alle Betroffenen Hilfsgelder vom Staat? Und wird das mit den Versicherungsleistungen verrechnet?
Ja, alle Flutopfer müssen bei ihren Hilfsanträgen angeben, ob und wie viel Schadensersatz sie von ihrer Versicherung erhalten, damit es keine Überkompensation gibt. Darüber ist die Landesregierung mit der Versicherungswirtschaft bereits im Gespräch. Ziel muss trotzdem eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung sein.

Warum soll ich eine Versicherung abschließen und bezahlen, wenn sich mein Nachbar im Hochwassergebiet die hohen Prämien spart und am Ende vom Staat trotzdem die gleichen Hilfsleistungen bekommt wie ich?
Da sprechen Sie einen wunden Punkt an. Man kann nur immer wieder appellieren, für sich selbst ausreichende Vorsorge zu treffen. Ich weiß nicht, ob der Staat auf Dauer bei solchen Naturkatastrophen einstehen kann, vor allen Dingen, wenn sie immer häufiger und heftiger werden.

Wie lange wird es dauern, bis die Schäden beseitigt sind? Auf welche Zeitspanne ist Ihr Job als Flut-Beauftragter angelegt?
Meine Aufgabe als Sonderbeauftragter der Landesregierung ist bis zum 30. November angelegt. Aber die Wiederaufbauarbeiten werden bis weit in die nächste Legislaturperiode hinein dauern. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das hinbekommen.

Mehr zum Thema: Nach der Flutkatastrophe soll an Ort und Stelle der Wiederaufbau beginnen. Dabei ist das oft nicht sinnvoll – es braucht weniger gefährdete Grundstücke. Sonst könnten viele bei der nächsten Flut wieder alles verlieren.

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