Wirecard-Ausschuss am 12. Februar 2021 Wie Ermittler und BaFin-Beamte aneinander vorbeiredeten

Quelle: Getty Images

Ein BaFin-Beamter macht der Münchner Staatsanwaltschaft Ärger: Die Aufsicht hätte Hinweise der Ermittler als Aufforderung verstanden, ein umstrittenes Leerverkaufsverbot zu erlassen. 

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Thema zum Thema:
Das Leerverkaufsverbot

Die Zeugen:
- Michael Bühring, Staatsanwaltschaft München
- Sebastian Kimmer, BaFin

Michael Bühring von der Münchner Staatsanwaltschaft musste in seiner Vernehmung zum umstrittenen Leerverkaufsverbot Stellung nehmen. Bühring wies vor allem Erinnerungslücken auf. So wusste er nicht mehr, ob er sich mit seiner Chefin Hildegard Bäumler-Hösl mal darüber unterhalten habe, ob die Räuberpistole, die ihnen der Wirecard-Anwalt Enderle präsentiert hatte, unglaubwürdig erschien. Auch der dubiose Zeuge, der angeblich Kenntnis von einer bevorstehenden kritischen Wirecard-Berichterstattung der FT hatte, wird nochmal Thema. Dieser sei ein Krimineller, erläutert der Linken-Politiker Fabio De Masi dem Staatsanwalt. De Masi konnte so wenig wie andere Parlamentarier nachvollziehen, dass Aussagen von wenig glaubwürdigen Zeugen für ein Ermittlungsverfahren gegen den FT-Journalisten McCrum und ein Leerverkaufsverbot reichten. Bühring zeigte sich uneinsichtig: „Ich sehe nicht, dass wir anders hätten handeln können, als wir gehandelt haben.“

Sebastian Kimmer von der BaFin stellte das Wirken der Münchner Staatsanwälte völlig anders dar als die Ermittler. „Nach meiner Erinnerung hatte man die Information der Staatsanwaltschaft als ernsthafte Information eingeschätzt und daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass das Marktvertrauen in Deutschland erheblich bedroht ist“, sagte er. „Es stand eine ernsthafte Bedrohung im Raum. Wir hatten nicht den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft das nicht als glaubwürdig einstuft.“

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