Thema des Tages:
Die BaFin-Kontrolleure verteidigen sich
Die Zeugen:
- Regina Schierhorn, BaFin
- Jean-Pierre Bußalb, BaFin
- Felicitas Linden, BaFin
Regina Schierhorn von der BaFin belegte mit ihrer Aussage die zentrale Rolle der Staatsanwaltschaft München bei der Entstehung des Leerverkaufsverbots. Der Münchner Staatsanwalt Michael Bühring habe den Aufsehern damals erklärt, ein generelles Handelsverbot für Wirecard-Aktien halte er nicht für den richtigen Weg, um der drohenden Leerverkaufsattacke zu begegnen. Ein Verbot der Leerverkäufe, so erklärt es Frau Schierhorn, habe Bühring für zielgerichteter gehalten.
Jean-Pierre Bußalb von der BaFin sagte aus, dass die Bundesbank im Fall des Leerverkaufsverbots „nicht angemessen“ beteiligt wurde. Zur Erinnerung: Die Bundesbank sah keine ausreichende Grundlage für ein Leerverkaufsverbot.
Felicitas Linden war bei der BaFin (auch) für die Abteilung Leerverkaufsverbot zuständig – wurde aber nicht eingebunden, als die BaFin das Leerverkaufsverbot erarbeitete. CDU-Parlamentarier und Ausschussmitglied Matthias Hauer sagte, dass er sich das nicht erklären könne. Linden bezeichnenderweise auch nicht.
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