Wirecard-Ausschuss Bundesbank distanziert sich von Bafin-Beschluss

Das zweimonatige Leerverkaufsverbot auf Wirecard-Aktien wurde im Februar 2019 erlassen. Quelle: dpa

Im Februar 2019 erließ die BaFin ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot gegen Wirecard-Aktien. Vertreter der Bundesbank haben sich im Wirecard-Untersuchungsausschuss nun von der damaligen BaFin-Entscheidung distanziert.

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Vertreter der Bundesbank haben sich im Bilanzskandal von Wirecard von der umstrittenen BaFin-Entscheidung über ein Leerverkaufsverbot auf Wirecard-Aktien distanziert. Die Fachbereiche der Bundesbank hätten keine Gefahr für die Finanzstabilität gesehen, die ein solches Verbot begründet hätte, sagte der Bereichsleiter für Finanzstabilität am Freitag im Untersuchungsausschuss des Bundestags. Ähnlich hatte sich zuvor ein Abteilungsleiter geäußert. Die Stellungnahme der Bundesbank wurde allerdings nicht schriftlich, sondern nur telefonisch an die BaFin weitergeleitet.

Das zweimonatige Leerverkaufsverbot wurde im Februar 2019 erlassen – es untermauerte bei vielen Investoren die angebliche Opferrolle von Wirecard. Zuvor war der Aktienkurs des Fintechs nach öffentlichen Manipulationsvorwürfen in erhebliche Turbulenzen geraten. In einem bis dahin einmaligen Vorgang verbot die BaFin daher Spekulationen auf fallende Kurse von Wirecard. Begründet wurde das Vorgehen mit einer drohenden Marktverunsicherung.

Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch habe mit BaFin-Vize Elisabeth Roegele über das geplante Verbot telefoniert, sagte der Bereichsleiter im Ausschuss. Dabei habe Roegele auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Fall Wirecard hingewiesen, ohne Details zu nennen. Hintergrund dieser Ermittlungen ist ein angeblicher Erpressungsvorwurf. Die Staatsanwaltschaft glaubte einem Wirecard-Anwalt, dass das Skandalunternehmen aus der Medienbranche erpresst werde.

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Durch dieses Telefonat habe sich die Informationslage grundsätzlich geändert, sagte der Bereichsleiter. Für Fragen der Marktmanipulation sei die Bundesbank nicht zuständig, daher sei die Stellungnahme zum Leerverkaufsverbot letztlich nicht schriftlich weitergeleitet worden.

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