Wirtschaftsministerium „Wettbewerbsregister“ gegen Korruption

Aufträge von bis zu 300 Milliarden Euro vergeben Kommunen, Länder oder Behörden an Unternehmen jedes Jahr. „Schwarze Schafe“ sollen künftig nicht mehr davon profitieren – und zentral erfasst werden.

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Peugeot will durch Opel-Kauf Milliarden einsparen Quelle: dpa

Berlin Unternehmen, die durch Korruption und andere Delikte auffällig wurden, sollen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und in einem zentralen Register geführt werden. Das sieht ein am Mittwoch bekanntgewordener Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) vor. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen öffentliche Auftraggeber über ein bundesweites „Wettbewerbsregister“ ab 2019 prüfen können, ob Unternehmen Rechtsverstöße begangen haben. So sollen auch „schwarze Schafe“ ausgesondert und fairer Wettbewerb ermöglicht werden.

Nach dem Vergaberecht ist ein Ausschluss solcher Unternehmen zwar schon möglich. Für öffentliche Auftraggeber ist es aber schwierig zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig wurde. Auch gelten die in einigen Bundesländern bereits bestehenden „Korruptionsregister“ als unzureichend, da Unternehmen über die Landesgrenzen hinweg agieren und Delikte unterschiedlich erfasst werden. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, ein zentrales Register zu schaffen. Das öffentliche Auftragsvolumen beläuft sich auf jährlich zwischen 280 und 300 Milliarden Euro. Das entspricht etwa zehn Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung.

Nach den Gesetzesplänen muss die öffentliche Hand – also Gemeinden, Landesbehörden oder Bundesministerien – ab einem Auftragswert von 30.000 Euro vor Erteilung des Zuschlags beim Register elektronisch abfragen, ob das Unternehmen dort geführt ist. Als „gravierende Rechtsverstöße“, die zwingend zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen sollen, gelten Straftaten wie Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Vereinigungen oder Menschenhandel. Aber auch Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht können zum Ausschluss führen.

Gemeldet werden müssen rechtskräftige Urteile gegen Unternehmen und Bußgeldbescheide – von Staatsanwaltschaften oder Kartellbehörden. Verstößt eine Konzerntochter gegen Recht, wird nur diese ins Register eingetragen. Werden die Rechtsverstöße durch die Konzernspitze begangen, erfolgt die Eintragung des Gesamtkonzerns. Verurteilungen im Ausland können den Angaben zufolge zwar ebenfalls zu einem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen. Zur Meldung an das Register könnten jedoch nur deutsche Behörden verpflichtet werden.

An den Pranger gestellt werden sollen Unternehmen den Angaben zufolge nicht. Auch soll es die Möglichkeit einer „Selbstreinigung“ geben. Unternehmen können so vorzeitig wieder aus dem Register gelöscht werden, wenn sie nachweisen, dass künftig solche Verstöße vermieden werden. Unabhängig davon soll ein Registereintrag nach drei beziehungsweise fünf Jahren automatisch gestrichen werden.

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