Witwe von Altkanzler Kohl Maike Kohl-Richter geht leer aus – Entschädigung nicht vererbbar

Die von Altkanzler Kohl erstrittene Millionen-Entschädigung wird wohl nie gezahlt. Sie ist nicht vererbbar, sagen die Richter.

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Das Oberlandesgericht Köln verwehrt der Frau des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl eine Entschädigungszahlung. Quelle: dpa

Köln Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske.

Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) kann dagegen in Revision gehen.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.

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