




Lange hat es gedauert, nun legt die Bundesregierung einen Referentenentwurf vor, der die Haftungsfrage für WLAN-Anbieter klärt. Cafés, Restaurants oder Hotels können künftig öffentliche Hot Spots anbieten, ohne Gefahr zu laufen, für illegale Downloads der WLAN-Nutzer zur Verantwortung gezogen zu werden. Zwar bieten heute schon etliche Gastronomen ihren Gästen WLAN an, doch damit bewegen sie sich im rechtsunsicheren Raum.
Künftig müssen Einzelhändler, Gastronomen und Verkehrsbetriebe, die ihr WLAN Dritten dauerhaft zur Verfügung stellen, für mögliche Schäden, die durch die Nutzer der Hotspots entstehen, nicht mehr haften, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen sie ihren Router verschlüsseln – was in der Regel in der Werkeinstellung der Router ohnehin schon voreingestellt ist. Zum anderen darf der Anbieter sein Funknetz nur denjenigen Nutzern zur Verfügung stellen, die zuvor erklären, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dafür reicht etwa das Setzen eines Häkchen oder der Zugang über ein Passwort – wie heute schon in Hotels üblich.
Die Länder mit dem schnellsten Internetzugang der Welt
Die Studie untersucht die durchschnittliche Geschwindigkeit der Internet-Datenübertragungsraten in verschiedenen Ländern im 3. Quartal 2014.
Gemessen wird die Datenübertragungsrate in Dateneinheiten (Mbit - Megabit) pro Zeiteinheit (s - Sekunde).
Quelle: Akamai/Statista.com
Auf Platz 10 liegt Singapur mit einer durchschnittlichen Datenübertragungsrate von 12,2 Mbit/s.
Von Asien nach Europa: Die Tschechen surfen mit 12,3 Mbit/s im Netz.
Eine Übertragungsgeschwindigkeit von 13,4 Mbit/s im Schnitt können die Letten nutzen.
In Irland ist der durchschnittliche Internetzugang 13,9 Mbit/s schnell.
Platz 6 belegen die Niederlande mit 14 Mbit/s.
Die Schweden können sich über 14,1 Mbit/s freuen.
In der Schweiz surft man mit 14,5 Mbit/s.
Zurück in den asiatischen Raum: Japaner bewegen sich im Netz mit durchschnittlich 15 Mbit/s.
In Hongkong ist der Internetanschluss 16,3 Mbit/s schnell.
Spitzenreiter im Ranking sind die Südkoreaner: Mit 25,3 Mbit/s ist die Datenübertragungsrate in Südkorea der unangefochtene Platz 1 im Ranking der Länder mit dem schnellsten Internetanschluss. Damit sind die Südkoreaner mehr als zweieinhalb mal so schnell im Netz unterwegs wie...
...die Deutschen. Hierzulande beträgt die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Internet-Anschlusses gerade einmal 8,7 Mbit/s. Macht Platz 31.
Auch für Privatpersonen soll künftig klar geregelt sein, wem sie ihren Internetzugang per WLAN zur Verfügung stellen dürfen, ohne für illegale Downloads haften zu müssen. Hierfür müssen die privaten WLAN-Anbieter den Namen der Nutzer kennen. Das bedeutet, dass sich künftig auch Nachbarn einen Hotspot teilen können, ohne jeweils für den anderen zu haften.
Die Bundesregierung hat sich damit für eine vergleichsweise liberale Regelung entschieden. Innenpolitiker hatten etwa deutlich schärfere Regelungen gefordert, um einen Missbrauch von öffentlichen Internetzugängen zu verhindern. Das hätte zur Folge haben können, dass etwa Cafés die angewählten Internetseiten ihrer Nutzer hätten protokollieren müssen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) war es aber wichtig, das Wachstumspotenzial über die Sicherheitsbedenken zu stellen. „Im Zweifel für die Chancen“, heißt es dazu im Ministerium. Denn Deutschland ist bei öffentlich verfügbaren Internetzugängen weltweit abgeschlagen. So kommt Deutschland auf weniger als zwei Hotspots pro 10.000 Einwohner. Südkorea kommt auf 37 Zugänge, Großbritannien auf 29, Taiwan auf zehn. Nur in Russland (1,2) und China (0,76) liegt die Quote unter der deutschen.





Auf das Setzen der Häkchen oder den Zugang per Passwort wollte Gabriel indes nicht verzichten. So soll jedem Nutzer vor Augen geführt werden, dass das Internet „kein Raum ohne Verantwortung ist“, hieß es dazu im Ministerium.
Das Gesetz klärt auch die Haftungsfrage für Anbieter, die das Speichern und Tauschen von digitalen Inhalten ermöglichen. Sie werden von der Haftung ausgeschlossen, wenn ihr Geschäftsmodell darauf beruht, keine illegalen Daten zu tauschen. Sobald mehr als die Hälfte der getauschten Daten etwa das Urheberrecht missachten oder Zweifel angebracht sind, müsse der Staat davon ausgehen, dass der Betreiber dies zumindest bewusst in Kauft nimmt und dafür auch in Haftung gezogen werden kann.
Der Referentenentwurf geht in diesen Tagen zur Stellungnahme an die Länder und Verbände. Der Bundestag könnte noch in diesem Jahr über einen entsprechenden Gesetzesentwurf abstimmen. Weil es aber noch von der EU-Kommission notifiziert werden muss, ist es realistisch, dass das Gesetz erst im kommenden Jahr in Kraft treten wird.