Wlan in Deutschland Was genau heißt denn hier Sicherheit?

Die Große Koalition hat Betreiber öffentlicher Wlan-Netze von der Haftung für illegales Treiben ihrer Kunden befreit – oder etwa doch nicht? Darüber streiten Netzexperten und Verbände. Tatsächlich: Es gibt eine Lücke.

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Wer haftet, wenn einer von ihnen Illegales im Netz anstellt? Quelle: dpa

Berlin Sicher ist nur, dass alles nicht so eindeutig ist. Zwar hat die Regierung heute Nachmittag einstimmig eine lang ersehnte Gesetzesänderung beschlossen, die Betreiber öffentlicher Wlan-Spots, wie etwa Café-, oder Hotelbesitzer, künftig komplett von der Haftung für das Surfverhalten der Nutzer befreit. Sie sind damit Internetprovidern gleichgestellt. Doch bleibt eine kleine Lücke im Gesetz – und welche Auswirkungen die haben könnte, darüber diskutieren Netzexperten derzeit leidenschaftlich.

Union und SPD hatten bereits bei den Koalitionsverhandlungen versprochen, Wlan-Betreibern mehr Rechtssicherheit zu verschaffen und damit den Weg für mehr freie Internetzugänge in der Hotspot-Wüste Deutschland zu bereiten.

„Die im Koalitionsvertrag versprochene, dringend gebotene Rechtssicherheit erreicht diese Gesetzesänderung für Wlan-Betreiber nicht“, urteilt nun jedoch der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Dehoga Bundesverband. Grund für die Kritik: Das Gesetz schließt Unterlassungsklagen nicht komplett aus. Das erlaube das europäische Recht nicht, argumentieren die Koalitionsparteien.

Damit es dennoch nicht zu Abmahnungen kommen kann, haben Union und SPD eine ausführliche Begründung an die Gesetzesänderungen gehängt. Darin heißt es explizit, die Haftungsbefreiung stehe „nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadensersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung von Abmahnkosten“ entgegen.

Nach dem bisher geltenden Gesetz haften Betreiber öffentlicher kabelloser Internetzugänge dafür, wenn die Nutzer etwa illegal Musik downloaden. Diese Unsicherheit gilt als Hauptgrund dafür, dass Deutschland im internationalen Vergleich nur wenige Hotspots hat. Viele potenzielle Wlan-Betreiber hatten Abmahnwellen befürchtet.

Dem Hotelverband IHA geht die Gesetzesänderung noch nicht weit genug. Der Verband fordert eine Präzisierung. „Rechtssicherheit könnte man herstellen, wenn der Text der Gesetzesbegründung in Teilen auch ins eigentliche Gesetz geschrieben wird“, sagte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes, dem Handelsblatt. „In der Begründung steht, dass der Betreiber eines Wlan-Spots in keinem Fall mit Abmahnkosten belastet werden darf – aber eben nicht im Gesetz“,

Anderen Interessensvertretungen hingegen reicht die nun beschlossene Änderung des betreffenden Telemediengesetzes (TMG) aus. So hält der Internetverband Eco eine Abmahnwelle für unwahrscheinlich. Auch Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands HDE, zeigt sich zufrieden mit der Änderung: „Diese sorgt weitestgehend für Rechtssicherheit. Hinsichtlich möglicher Risiken im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen vertrauen wir auf die klaren Äußerungen der Politik und die klaren Aussagen in der Gesetzesbegründung“, so Tromp. „Zusätzliche Rechtssicherheit erhoffen wir uns von einem in diesem Jahr anstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs.“ Sollte ein HDE-Mitglied dennoch Post vom Abmahnanwalt bekommen, versprach Tromp den Betroffenen, dass sich der Verband in einem solchen Fall darum kümmern werde.

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