Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie bedienen sich beim Staat

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Formale Gleichstellung mit Caritas und Co.

Ein Altenpfleger hält die Hand einer Seniorin Quelle: dpa

Seine ersten Kunden waren Jugendämter, denen es ähnlich ging. Doch bald lernte er seine Grenzen kennen: Er konnte so lange existieren, wie man ihn gewähren ließ. Bei der Verteilung neuer Mittel oder der Festsetzung von Preisen spielte er keine Rolle. Als marktwirtschaftliches Feigenblatt war er erwünscht, als Wettbewerber würde man ihn nie akzeptieren. Gemeinsam mit ein paar anderen Unternehmern hat er einen Verband gegründet, um zumindest gehört zu werden.

Nach langem juristischem Kampf hat er zumindest eine formale Gleichstellung mit den Liga-Mitgliedern auf Landesebene erreicht. Gegen die informellen Einflusskanäle ist er dennoch chancenlos: Beim Kita-Ausbau gewährt das Land NRW zwar auch gewerblichen Trägern generös das Recht, Einrichtungen zu betreiben. Das Recht auf Landeszuschüsse jedoch wurde auf die Wohlfahrt begrenzt, gewerbliche Träger gehen leer aus.

Seit drei Jahren prozessiert Mischkes Verband gegen diese Regel, die erste Instanz hat Zustimmung signalisiert. Doch bis es zu einer Entscheidung kommt, wird der Großteil der Zuschüsse längst vergeben sein. Und die Wohlfahrer werden um einen beherrschten Markt reicher sein. "Gegen den politischen Einfluss von Caritas und Diakonie haben sie als freier Unternehmer keine Chance", sagt Theologe Graf. Einmal hat er sich die Mühe gemacht, alle Gremien, Arbeitskreise und Verbände zu zählen, in denen die Organisation aktiv war: Er landete bei 140.

Nur ein kleiner Teil der Mittel kommt von der Kirche

Dass die Wohlfahrtsverbände in Deutschland mit einer so immensen Macht ausgestattet sind, lässt sich vor allem mit dem wachsenden Sozialstaat ab den Sechzigerjahren erklären. Dabei setzten sie zwei Grundsätze im Sozialrecht durch: Das Subsidiaritäts- und das Selbstkostenprinzip sorgten dafür, dass die Wohlfahrt selbst über Aufgaben und Ausgaben entscheiden konnte. Es folgte ein hemmungsloses Wachstum, gekrönt durch die Expansion nach Ostdeutschland. Zwar schaffte die Politik zumindest das Prinzip der Kostendeckung Mitte der Neunzigerjahre wieder ab, doch da waren die Machtverhältnisse längst zementiert.

Wie wenig die Verbände heute noch mit dem kirchlichen Kerngeschäft zu tun haben, zeigt sich an ihrer Finanzierung: Geschätzte fünf Prozent der Mittel von Caritas und Diakonie stammen aus Kirchensteuern, der Rest sind staatliche Zuwendungen und ein kleiner Teil Spenden. Beispielhaft nachvollziehen lassen sich die Dimensionen an Erzbistum und Caritas München, einem der wenigen Häuser, das Zahlen nennt: Von den 463 Millionen Euro Kirchensteuern, die das Bistum 2012 erhält, gehen gut 20 Millionen an die Caritas – das entspricht gerade einmal sechs Prozent des Gesamtbudgets von 337 Millionen Euro. Angesichts solcher Zahlen lässt sich fragen, mit welchem Recht Regeln der inneren Organisation kirchlicher Gruppierungen auf die Sozialkonzerne übertragen werden – und ob dies nicht dazu führt, den Sozialverbänden Vorteile im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz zu verschaffen?

Gefeuert wird, wer nicht er Moral entspricht

Bis heute regeln Diakonie und Caritas ihre inneren Angelegenheiten nach Kirchenrecht – ein Privileg, das Verdi-Chef Frank Bsirske treffend als "vordemokratisch" bezeichnet. Denn das kirchliche Arbeitsrecht ist beseelt von der Idee eines fürsorglichen Herrn, der seine Schafe besser behüten kann als sie selbst. Es sieht keine Arbeitnehmervertretung vor, nur eine "Mitwirkung" in der arbeitsrechtlichen Kommission. Ähnlich beim Kündigungsrecht: Da christliche Vereine als Tendenzbetriebe besonderer Art gelten, bei denen vom Büroputz bis zum Deutschunterricht für muslimische Einwanderer jede Tätigkeit Teil des "Verkündigungsauftrags" ist, dürfen sie fristlos feuern, wer ihren Moralvorstellungen zuwiderhandelt.

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