„Wohngipfel“ im Kanzleramt Bund will Wohngeld im Jahr 2020 erhöhen

Im Jahr 2020 soll offenbar mit einer Wohngeldreform das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden.

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Der Bund will das Wohngeld offenbar erhöhen. Quelle: dpa

Berlin Der Bund will das Wohngeld für Geringverdiener im Jahr 2020 anheben. Teilnehmer des „Wohngipfels“ im Kanzleramt bestätigten am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), wonach dies in einer Beschlussvorlage für die Veranstaltung am Freitag vorgesehen ist. Bundesfinanzminister Olaf Scholz forderte zudem deutlich schnellere Bau- und Planungsverfahren sowie mehr Investitionen in den Wohnungsbau. „Nur ein größeres Angebot auf dem Wohnungsmarkt wird die Problematik explodierender Mieten auf Dauer beseitigen“, schrieb Scholz in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ laut Vorabbericht.

In der Beschlussvorlage heißt es laut RND: „Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden.“ Somit könnte die Entlastungswirkung des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden. In Deutschland sollten bis zum Jahr 2021 mehr als 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Demnach sagt der Bund für den Zeitraum 2018 bis 2021 zu, den Ländern „mindestens fünf Milliarden Euro“ für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen. Eine solche Summe hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits in Aussicht gestellt.

Zudem wolle der Bund dem Bericht zufolge weitere Veränderungen im Mietrecht auf den Weg bringen. „Durch gesetzliche Mindestanforderungen an die standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln wird die Bundesregierung für mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter sorgen“, heißt es in der Vorlage. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete werde von vier auf sechs Jahre erweitert. Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung den Bericht zufolge an, die Wohnungsbauprämie für Bausparer attraktiver zu gestalten: „Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.“

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