Wohnungsnot Bundestag beschließt Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse

Festgelegte Mietpreise seien wirksam und sollen fortgesetzt werden, sagt die SPD. Der Linken gehen die aktuellen Regelungen nicht weit genug.

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In besonders angespannten Bezirken wird die Mietpreisbremse bis 2025 verschärft und verlängert. Quelle: imago images/Jürgen Schwarz

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft. In besonders betroffenen Bezirken dürfen bis 2025 die Mieten bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen, beschloss das Parlament am Freitag in Berlin.

Damit werden die bestehenden Regelungen um fünf Jahre verlängert. Zudem wird es Mietern künftig erleichtert, bei überhöhten Mieten die seit Vertragsabschluss zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern. SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl sagte, die Preisbremse habe in den vergangenen Jahren gewirkt. „Genauso wollen wir jetzt weitermachen.“

Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Wichtig sei, dass diese zum Wohnungsbau genutzt werde. Die Linken verlangten eine deutlich stärkere Begrenzung des Mietanstiegs.

Die Mietpreisbremse bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete dann höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die über einen sogenannten Mietspiegel ermittelt wird.

Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer. Im Fall von zu hohen Mietzahlungen können die Mieter nun Rückforderungen stellen. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen.

Die SPD-Politikerin Högl verwies auf die Lage in Berlin, wo die gezahlten Mieten bei sieben Euro lägen. Bei neuen Vermietungen würden jedoch Beträge von zehn Euro gefordert und gezahlt. Der Berliner Senat geht deutlich über die Regelungen hinaus und hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird.

Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Liegen diese schon mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen. Ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, wird voraussichtlich vor Gericht entschieden.

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