Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Wohnungsnot Jetzt kommt die Mietpreisbremse

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse beschlossen. Schon im Sommer soll sie kommen. In welchen Städten sie greift, müssen die Länder aber erst noch festlegen - manche machen schon Tempo.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Diese Urteile und Pflichten sollten Vermieter kennen
Vermieter haften für ihre Wohnung - auch wenn Mieter einen Brand verursachenIm vorliegenden Fall hatte die Tochter des Mieters unabsichtlich einen Wohnungsbrand verursacht, als sie heißes Öl in einer Pfanne auf dem Herd unbeaufsichtigt ließ. Der Vermieter - eine Wohnungsbaugesellschaft wollte nicht für die Brandschäden aufkommen und auch nicht die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, weil die Mieter ja Schuld an dem Hausbrand waren. Der Mieter sah das nicht ein und kürzte die Miete. Der Fall landete vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, der Vermieter müsse den Brandschaden beheben lassen. Seitens der Mieter sei eine Mietminderung um 15 Prozent angemessen. Wer den Brand verursacht habe, spiele für die Entscheidung keine Rolle, so ein Anwalt am BGH. Der Vermieter müsse die Mietsache instand halten und in so einem Fall auch die Gebäudeversicherung in die Pflicht nehmen Quelle: dpa
Gasrechnung zahlenWer einen Mietvertrag mit unterschreibt, kann auch für die anfallende Strom- und Gasrechnung belangt werden. Dies gilt selbst dann, wenn eine Mitmieterin nie in dem Haus gewohnt hat. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat so entschieden und damit ein Urteil des Kammergerichts Berlin aufgehoben. Damit muss die Mitmieterin eine Rechnung des klagenden Energieversorgers über nahezu 7000 Euro begleichen. Die Beklagte hatte den Mietvertrag ihrem früheren Freundes aus „Bonitätsgründen“ als zweite Mieterin unterschrieben, in dem Einfamilienhaus allerdings nie gewohnt. Indem die Frau den Mietvertrag unterzeichnet habe, habe sie es willentlich geduldet, dass der Bewohner des Hauses „die - zur Nutzung zwingend erforderliche - Heizung in Betrieb nahm“ und das von dem Versorger gelieferte Gas verbraucht habe, erklärte der BGH. Quelle: dpa
Qualmende MieterIm Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden und die Berufung des 75-Jährigen Friedhelm Adolfs zurückgewiesen. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen. Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister des Hauses die Wohnung gekündigt worden. Das Amtsgericht hatte der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht hatte der 75-jährige Friedhelm Adolfs bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein. Grundsätzlich müssen Vermieter allerdings damit leben, dass Mieter in der Wohnung rauchen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil festgelegt, dass Rauchen zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung gehört. Bei exzessivem Rauchen, welches Schäden in der Wohnung anrichtet, kann der Vermieter allerdings eine Schadenersatzklage gegen den Mieter in Betracht ziehen. Ausdrücklich verbieten darf der Vermieter das Rauchen in Gemeinschaftsräumen wie Treppenhaus oder Fahrstuhl. Quelle: dpa
MüllEin weiteres aktuelles Urteil, welches Vermieter kennen sollten, dreht sich um den Abfall. Denn auch wenn Vermieter in den Mietvertrag schreiben, der Mieter müsse die Müllabfuhr mit der Stadtreinigung selber regeln, haftet er am Ende. Zahlt der Mieter also nicht, ist der Vermieter dran, denn er ist für die Bewirtschaftung des Grundstücks verantwortlich. Das gilt sogar auch, wenn der entsprechende Mieter schon längst ausgezogen ist, wenn die Stadt ihre Ansprüche stellt, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt. Quelle: dpa
Äußeres ErscheinungsbildWas viele nicht wissen: Wenn dem Vermieter sein Haus von Außen nicht gefällt, kann er eingreifen. Beispielsweise kann er den Mieter maßregeln, wie dieser seinen Balkon zu gestalten hat. Das Amtsgericht Spandau entschied kürzlich, dass ein Vermieter seinem Mieter verbieten darf, auf der Terrasse einen Pavillon aufzustellen. In dem entsprechenden Fall hatte der Bewohner für die Sommermonate einen weißen Pavillon auf seiner Terrasse im ersten Obergeschoss installiert. Das Gericht sah darin einen dauerhaften Eingriff und vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, wofür der Mieter die Genehmigung des Vermieters hätte einholen müssen. Quelle: dpa
Haftpflicht?Um sicher zu gehen, sollten sich Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags die Haftpflichtversicherung des Mieters zeigen lassen. Denn ein großer Schaden ist schnell entstanden, beispielsweise wenn der Mieter unterwegs ist und die Waschmaschine Wasser verliert. Schnell kommt es in mehreren Wohnungen zu einem teuren Wasserschaden. Quelle: dpa
KleinreparaturklauselViele Vermieter bauen eine Klausel in ihre Verträge ein, die die Mieter dazu verpflichtet, die Kosten für kleine Reparaturen selbst zu übernehmen. Hier sollten Vermieter es allerdings nicht übertreiben. Das Amtsgericht Bingen entschied vor kurzem, dass eine Obergrenze von 120 Euro für solche Reparaturen unzulässig ist, sie würde den Mieter zu stark benachteiligen. Der BGH hatte ebenfalls entschieden, dass diese Kleinstreparaturen sowohl im Einzelfall als auch insgesamt im Jahr begrenzt sein müssten. Das Amtsgericht Bingen erklärte Beträge zwischen 75 und 100 Euro für zulässig. Quelle: dpa

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Union und der SPD die Mietpreisbremse verabschiedet, die Mieter in Ballungsräumen vor großen Preissprüngen beim Wohnungswechsel schützen soll. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Bremse greift aber nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von den Ländern ausgewiesen werden.

Mehrere Bundesländer mit großen Ballungsräumen und Universitätsstädten wollen die Mietpreisbremse schnell anwenden. In Berlin soll sie vom ersten möglichen Tag an für die gesamte Stadt gelten. „Die Vorlage liegt schon in der Schublade“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Andere Länder müssen erst noch festlegen, welche Städte oder Stadtteile einbezogen werden sollen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Die Mieten-Pläne der Bundesregierung

Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden.“ Die Bremse helfe, den rasanten Anstieg der Mieten an vielen Orten einzudämmen. „Mietpreise werden sich nicht mehr so einfach hochschaukeln können wie bisher.“

In Zukunft habe zudem derjenige den Makler zu bezahlen, in dessen Auftrag der Vermittler tätig wird. „Die bisherige Praxis, dass der Makler für den Vermieter einen Mieter sucht und die Kosten dann auf den Mieter abwälzt, wird nicht mehr möglich sein.“

Risiken der Mietpreisbremse

Bayern will sobald wie möglich von der Ermächtigung Gebrauch machen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums sagte. Als Vorbereitung seien bereits umfangreiche statistische Untersuchungen eingeleitet worden. Erst dann soll festgelegt werden, welche Städte und Gemeinden in Betracht kommen. „Das scharfe Instrument der Mietpreisbremse darf nur dort zur Anwendung kommen, wo es auch wirklich notwendig ist.“

Auch Baden-Württemberg will die Bremse umsetzen, sobald das Bundesgesetz als Grundlage in Kraft ist. Zum geplanten Termin und den infrage kommenden Städten machte das Finanzministerium vorerst keine Angaben. Hessen begrüßt die Pläne ausdrücklich und will sie noch in diesem Jahr anwenden. Dafür seien nur noch ergänzende Untersuchungen zur Situation in den Kommunen nötig, hieß es im Umweltministerium.

Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse anwenden - wo genau, ist aber noch unklar. Die nötigen statistischen Daten müssten zunächst erhoben werden, sagte ein Sprecher des Bauministeriums. Erst im Anschluss können konkrete Städte benannt werden. Hamburg will die Bremse umsetzen, sobald das Verfahren auf Bundesebene fertig ist.

Das Bundeskabinett hatte die Gesetzespläne im vergangenen Oktober auf den Weg gebracht. Im parlamentarischen Verfahren stritten Union und SPD jedoch lange über Details und Ausnahmen. In der vergangenen Woche räumten die Spitzen der Koalition den Streit ab. Das Vorhaben soll nun möglichst noch Ende März den Bundesrat passieren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%