




Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Union und der SPD die Mietpreisbremse verabschiedet, die Mieter in Ballungsräumen vor großen Preissprüngen beim Wohnungswechsel schützen soll. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Bremse greift aber nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von den Ländern ausgewiesen werden.
Mehrere Bundesländer mit großen Ballungsräumen und Universitätsstädten wollen die Mietpreisbremse schnell anwenden. In Berlin soll sie vom ersten möglichen Tag an für die gesamte Stadt gelten. „Die Vorlage liegt schon in der Schublade“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Andere Länder müssen erst noch festlegen, welche Städte oder Stadtteile einbezogen werden sollen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Die Mieten-Pläne der Bundesregierung
2015 soll die Mietpreisbremse kommen. Die Regierung hat sich ihre Einführung für das erste Halbjahr vorgenommen. Durch die Mietpreisbremse darf die Miete in angespannten Märkten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Beträgt die Vergleichsmiete also sechs Euro, dürfen nur noch höchstens 6,60 Euro je Quadratmeter verlangt werden. Die Länder dürfen festlegen, für welche Gebiete das gelten soll. Im Fokus stehen gefragte Lagen in den Großstädten.
Da gerade in Großstädten Wohnungen fehlen, soll der Neubau nicht abgewürgt werden - hier gilt keine Preisgrenze. Gleiches gilt für grundsanierte beziehungsweise umfassend modernisierte Wohnungen. Auch für sie gibt es keine Deckelung der Mieten bei Neuvermietung. Als Richtschnur gilt, dass die Sanierungskosten etwa bei einem Drittel der Kosten für eine vergleichbare Neubauwohnung oder darüber liegen sollten, damit die Ausnahme greift.
Um die Höhe der Maximalmiete nach den Vorschriften der Mietpreisbremse zu ermitteln, muss zunächst die ortübliche Miete für vergleichbare Wohungen ermittelt werden. Viele Städte erstellen einen Mietspiegel. Allerdings sind die Berechnungsmethoden von Kommune zu Kommune untereinheitlich. Bundesjustizminister Heiko Maas hat angekündigt, dies mit einem späteren Gesetzespaket zur regulieren. Ist kein Mietspiegel vorhanden, soll der Mieter selbst die ortübliche Miete ermitteln. Allerdings hat er einen Auskunftsanspruch gegen den Vermieter, wenn ihm das nicht gelingt.
Bei bestehenden Mietverhältnissen ändert sich nichts. Bereits seit Mai 2013 können die Bundesländer für Gebiete mit hohen Mieten festlegen, dass bei bestehenden Verträgen Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 statt 20 Prozent steigen dürfen. Die Mietpreisbremse gilt nur für Neuvermietungen.
Nach einer Sanierung können Vermieter einen Zuschlag auf die gedeckelte Miete nach Mietpreisbremse verlangen, sofern sie dies gut begründen. Bislang liegt dafür die Obergrenze bei elf Prozent der vorangegangenen Miete. Dieser Zuschlag gilt bislang auch noch, wenn die Modernisierungkosten über den Zuschlag bereits gedeckt sind. Bundesjustizminister Heiko Maas hat jedoch angekündigt, den Zuschlag auf zehn Prozent begrenzen zu wollen. Außerdem soll er nur so lange gelten, bis die Investionskosten dadurch gedeckt sind.
Wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird, können Geldbußen fällig werden - das Bundesjustizministerium verweist zudem auf den Mietwucher-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 291). Demnach kann ein Verstoß in besonders schweren Fällen auch mit Gefängnis geahndet werden. Zuviel gezahlte Miete kann zurückgefordert werden.
Wer bestellt, der zahlt, lautet das neue Prinzip. Bisher zahlt der Mieter in der Regel zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer für den Makler, der im Auftrag des Vermieters Exposés erstellt und Besichtigungen organisiert. Wenn Mieter einen Makler beauftragen, soll dieser nur Wohnungen aus seinem Bestand anbieten dürfen, die er anderen nicht anbietet. Kritiker beklagen, dass die Regelung dazu noch unklar sei. Sucht ein Makler etwa für mehrere Mieter, bestünde den Entwürfen zufolge kein klarer Provisionsanspruch gegen einen einzelnen Interessenten.
Zudem fürchten Marktkenner, dass die Maklergebühr durch die Hintertür an die Mieter weitergegeben werden könnte, etwa durch eine zuvor erhöhte Miete oder indem die Zahlung gesetzwidrig als Abstandszahlung deklariert wird. Solche zu unrecht verlangten Zahlungen kann ein Mieter nach Auffassung des Mieterbundes noch drei Jahre lang zurückverlangen.
Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden.“ Die Bremse helfe, den rasanten Anstieg der Mieten an vielen Orten einzudämmen. „Mietpreise werden sich nicht mehr so einfach hochschaukeln können wie bisher.“
In Zukunft habe zudem derjenige den Makler zu bezahlen, in dessen Auftrag der Vermittler tätig wird. „Die bisherige Praxis, dass der Makler für den Vermieter einen Mieter sucht und die Kosten dann auf den Mieter abwälzt, wird nicht mehr möglich sein.“
Risiken der Mietpreisbremse
Weil die Mietpreisbremse vor allem zulasten der Eigentümer geht, werden sie dem Gesetz ausweichen. Neben der Luxussanierung gibt es noch weitere Varianten:
Weil Vermieter die Kosten für Instandhaltung nicht auf die Mieter umlegen können, müssen sie Rücklagen bilden. Werden Mieterhöhungen gedeckelt, bleibt dafür weniger Geld. Mieter wohnen dann zwar billiger, aber eben auch in weniger gepflegten Häusern.
Angesichts der stark gestiegenen Kaufpreise lohnt sich Verkaufen für die Eigentümer oft mehr als Vermieten. Eingesessene Vermieter werden sich infolge der Staatseingriffe zurückziehen und an aggressive Investoren verkaufen. Diese teilen das Haus in viele kleine Wohnungen auf, die sie dann teurer an Anleger vermitteln. Die müssen dann auf Teufel komm raus die Mieter schröpfen, um ihr Investment zu refinanzieren.
Vollständig eingerichtete Wohnungen lassen sich teurer vermieten. Dabei geht es in der Regel nur um befristete Mietverträge.
Vor allem in touristisch interessanten Metropolen werden Wohnquartiere zu Touristenwohnungen, soweit die Städte dies zulassen. Die Mietpreisbremse wird diesen Trend verstärken. Städte steuern mit neuen Regeln dagegen, es droht eine Spirale von Regulierung und Ausweichreaktionen.
Bayern will sobald wie möglich von der Ermächtigung Gebrauch machen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums sagte. Als Vorbereitung seien bereits umfangreiche statistische Untersuchungen eingeleitet worden. Erst dann soll festgelegt werden, welche Städte und Gemeinden in Betracht kommen. „Das scharfe Instrument der Mietpreisbremse darf nur dort zur Anwendung kommen, wo es auch wirklich notwendig ist.“
Auch Baden-Württemberg will die Bremse umsetzen, sobald das Bundesgesetz als Grundlage in Kraft ist. Zum geplanten Termin und den infrage kommenden Städten machte das Finanzministerium vorerst keine Angaben. Hessen begrüßt die Pläne ausdrücklich und will sie noch in diesem Jahr anwenden. Dafür seien nur noch ergänzende Untersuchungen zur Situation in den Kommunen nötig, hieß es im Umweltministerium.
Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse anwenden - wo genau, ist aber noch unklar. Die nötigen statistischen Daten müssten zunächst erhoben werden, sagte ein Sprecher des Bauministeriums. Erst im Anschluss können konkrete Städte benannt werden. Hamburg will die Bremse umsetzen, sobald das Verfahren auf Bundesebene fertig ist.
Das Bundeskabinett hatte die Gesetzespläne im vergangenen Oktober auf den Weg gebracht. Im parlamentarischen Verfahren stritten Union und SPD jedoch lange über Details und Ausnahmen. In der vergangenen Woche räumten die Spitzen der Koalition den Streit ab. Das Vorhaben soll nun möglichst noch Ende März den Bundesrat passieren.