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Wolfgang Franz "Warnstreiks per Gesetz einschränken"

Heute streikt der öffentliche Dienst in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Wieder werden viele Personen zu spät zu Arbeit kommen. Der Chef der "Fünf Wirtschaftsweisen", Wolfgang Franz, fordert jetzt das Eingreifen der Bundesregierung.

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Am Dienstag wurde in Bayern gestreikt, am Mittwoch in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Quelle: dapd

WirtschaftsWoche Online: Professor Franz, im öffentlichen Dienst rollt in dieser Woche die zweite Warnstreikwelle. Haben Sie dafür Verständnis?
Franz: Nein, ich sehe das in diesem frühen Stadium der Verhandlungen mit Sorge. Die Hürden für Streiks in Deutschland müssen generell höher gelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat leider durch mehrere befremdliche Urteile die Hemmschwelle für Arbeitskämpfe gesenkt. Warnstreiks sind seither generell zulässig, und auch Sympathiestreiks für Streikende in anderen Branchen sind erlaubt. Da wird der Unternehmer quasi in Geiselhaft genommen. Hier müsste die Bundesregierung gegensteuern.

Wie denn?
Die Politik sollte die Zulässigkeit von Warnstreiks einschränken und das Tarifvertragsgesetz so ändern, dass vor jedem Streik ein Schlichtungsverfahren steht und jeder Tarifvertrag ein entsprechendes Procedere festschreibt. Das wäre eine wirkungsvolle Hemmschwelle vor überzogener Streikbereitschaft. Arbeitskämpfe dürfen immer nur die ultima ratio sein. Ich weiß, dass manche Juristen diesen Vorschlag kritisch sehen, weil man in die Vertragsfreiheit eingreifen würde. Aber angesichts der möglichen volkswirtschaftlichen Kosten von Streiks - insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge - halte ich einen solchen Eingriff für vertretbar.

Sollte die Politik generell eine aktivere Rolle bei Arbeitskämpfen spielen?
Aus der Lohndebatte sollte sie sich tunlichst heraushalten. Die Bundesregierung sollte aber durchaus einmal über sogenannte Cooling-Off-Perioden wie in den USA nachdenken. Wenn in den USA Streiks die gesamte Volkswirtschaft stark beeinträchtigen, kann der Präsident - wie vor einigen Jahren im Fall der Hafenarbeiter geschehen - den Arbeitskampf für bis zu 80 Tage aufschieben. In dieser Abkühlungsphase müssen die Tarifvertragsparteien aufeinander zugehen.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats und Wirtschaftswissenschaftler Wolfgang Franz. Quelle: AP

Die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst fordern für die Beschäftigten 6,5 Prozent mehr Geld. Welchen Tarifabschluss halten Sie für vertretbar?
Sie müssen die richtige Balance finden. Natürlich sollte der öffentliche Dienst für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv bleiben und darf daher nicht zu sehr von der Einkommensentwicklung in der Privatwirtschaft abgekoppelt werden. Allerdings halte ich einen gewissen Abschlag wegen der Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst für vertretbar. Mein Vorschlag wäre, einen Mittelwert der in der Privatwirtschaft erzielten Abschlüsse zu bilden und diesen mit einem Abschlag auf den öffentlichen Dienst zu übertragen.

Und wie hoch sollte der Abschlag sein?
Das wäre dann Sache der Tarifvertragsparteien.

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