Zu niedrige Besoldung Baden-Württemberg muss Millionen an Beamte nachzahlen

Um zu sparen, hat Baden-Württembergs Landesregierung junge Beamte und Richter drei Jahre lang niedriger besoldet – laut Bundesverfassungsgericht zu Unrecht.

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Das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Baden-Württemberg gegen das Gebot der Besoldungsgleichheit verstoßen habe. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Kürzen der Besoldung junger Beamter und Richter gegen das Grundgesetz verstoßen und muss nun einen dreistelligen Millionenbetrag nachzahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung beschlossen.

Die Landesregierung hatte Ende 2012 als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts beschlossen, unter anderem bei Richtern der Besoldungsgruppe R1 Grundgehalt und Amtszulagen drei Jahre lang um acht Prozent zu reduzieren (2 BvL 2/17).

Geklagt hatte ein Betroffener vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Richter setzten das Verfahren aus und legten es dem Bundesverfassungsgericht vor. Der Zweite Senat bemängelte jetzt eine ganze Reihe von Fehlern in der Regelung.

Sie missachte, dass die Besoldungshöhe nach amtsbezogenen Kriterien zu bemessen sei. Auch liege ein Verstoß gegen das Gebot der Besoldungsgleichheit vor, weil die Absenkung nur einen Teil der Beamten und Richter treffe.

Das Finanzministerium kündigte an, die Besoldung für die Betroffenen nachzuzahlen, sofern die Forderungen nicht verjährt seien.

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