




Nach der Rentenversicherung greift nun auch der Vorsitzende des einflussreichen Sozialbeirats, Franz Ruland, die Ministerin an. "Die Zahlen des Ministeriums sind ärgerlich, weil mit ihnen wegen des untauglichen Versuchs, die Zuschuss-Rente zu begründen, die Rentenversicherung schlecht geredet wird", sagte Ruland der "Süddeutschen Zeitung" von Mittwoch laut Vorabbericht.
Wichtige Änderungen für Rentner im Jahr 2012
Ab 2012 sinkt der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 %.
Die Altersgrenze für die gesetzliche Regelaltersrente wird angehoben. Der erste betroffene Jahrgang ist 1947. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es Altersrente erst ab 67 Jahren.
Wichtige Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand treten.
Wer 2012 erstmals Rente erhält, muss 64 % der Rentenbezüge versteuern. Der Restbetrag von 36 % ist der persönliche Rentenfreibetrag, der zeitlebens unverändert berücksichtigt wird. Eine Rentenerhöhung nach Festschreibung des Rentenfreibetrags unterliegt in vollem Umfang der Besteuerung.
Wer als Rentner neben der Rente Zusatzeinkünfte bezieht, verfügt über einen sogenannten Altersentlastungsbetrag. also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Die Höhe des Altersentlastungsbetrags beträgt 1.900 EUR, wenn der Rentner bereits vor 2011 seinen 64. Geburtstag vollendet hat. Hat der Rentner im Jahr 2011 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält er ab 2012 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 28,8 % der Einkünfte, höchstens aber 1.368 EUR.
Der Altersentlastungsbetrag steht jedem Ehegatten gesondert für eigene Einkünfte und Nebeneinkünfte zu.
Es gelinge dem Ministerium nicht, mit seinen Berechnungen die Notwendigkeit einer Zuschuss-Rente zu begründen, beklagte Ruland. Diese gingen von Personen aus, die 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hätten. Jedoch werde die Altersgrenze für die Rente derzeit auf 67 angehoben. "Versicherte können also auf wesentlich mehr Zeiten kommen, die ihre Rente steigern; bei den meisten ist das heute schon der Fall."
Nach Rulands Aussagen wird in den Berechnungen des Ministeriums zudem außer Acht gelassen, dass zwar das Rentenniveau gesenkt werde, diese Einbußen aber durch die steuerlich geförderte betriebliche und private Vorsorge ausgeglichen werden solle. Im Übrigen habe das Ministerium immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass aus niedrigen Renten wegen anderer Einkommen kein Rückschluss auf Altersarmut gezogen werden könne.
Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und berät die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften.
Auch Martin Reißig, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater, warf von der Leyen in dem Blatt vor, sie lasse zukünftige Rentenzahlungen auf einen fiktiven Wert herunterrechnen, der mit der Realität nicht übereinstimme. Dies sei Trickserei.





Die Ministerin hatte gewarnt, ohne zusätzliche private Vorsorge drohe allen Arbeitnehmern mit weniger als 2500 Euro brutto im Monat im Jahr 2030 eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung von 688 Euro. Mit der Zuschussrente will sie Minirenten auf bis zu 850 Euro aufstocken.
Die FDP lehnt das Vorhaben ab, weil von der Leyen dafür die Beitragszahler belasten will. Bundeskanzlerin Angela Merkel vermied bislang eine Festlegung bei dem Thema. Auch die Deutsche Rentenversicherung hatte die Berechnungen kritisiert.