Zustimmung zum Fiskalpakt Merkel wirbt um die Stimmen der Opposition

Für die Zustimmung des Bundestages zum europäischen Fiskalpakt braucht die Regierung die Zustimmung der Opposition. Heute wollen die Fraktionschefs darüber verhandeln. Nur eine Partei darf nicht mitmachen.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel: auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Quelle: Reuters

Berlin An diesem Dienstag wollen die Fraktionschefs von Union, FDP, SPD und Grünen erstmals über Bedingungen für eine breite Zustimmung der Opposition zum EU-Fiskalpakt verhandeln. Das erfuhren die Nachrichtenagentur dpa und die „Süddeutsche Zeitung“ aus Parteikreisen in Berlin. Die Linkspartei sei zu dem Treffen nicht eingeladen.

Für das Gesetz zum Fiskalpakt für mehr Haushaltsstabilität ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig. SPD und Grüne haben bislang die Einführung einer Steuer auf alle Börsengeschäfte notfalls auch im nationalen Alleingang zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht. Dies lehnte insbesondere die FDP bisher ab.

Bei einem anderen Thema herrscht dagegen inzwischen Einigkeit: Koalition und Opposition haben sich grundsätzlich auf die künftigen Beteiligungsrechte des Bundestages bei Euro- Rettungshilfen verständigt. Das verlautete am späten Montagabend in Berlin aus Kreisen der Koalitionsfraktionen. Nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf von Union, FDP sowie SPD und Grünen soll grundsätzlich das gesamte Plenum entscheiden. Dies betrifft auch eilige Fälle. Nur bei besonders vertraulichen Maßnahmen wie dem Kauf von Staatsanleihen auf dem „Sekundärmarkt“ soll ein kleines Sondergremium die Parlamentsrechte wahrnehmen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolle des befristeten Rettungsschirms EFSF. Das geheim tagende, bisher neunköpfige Sondergremium für eilbedürftige Entscheidungen verstößt aus Sicht der Karlsruher Richter gegen Beteiligungsrechte der Abgeordneten. Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Vertraulichkeit wie dem Ankauf bestimmter Staatsanleihen sei eine Entscheidung durch dieses Gremium gerechtfertigt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, bestätigte auf Anfrage die Grundsatzeinigung von Schwarz-Gelb und Opposition bei den Mitwirkungsrechten des Bundestages. Laut der Konsenslösung kann beim Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt „die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen“.

In diesem Fall würden die Beteiligungsrechte des Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen. In dem kleinen Sondergremium, für das es auch eine gleich große Zahl von Stellvertretern geben soll, müssten die Mehrheitsverhältnisse gewahrt und die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt werden, hieß es.

Am Sekundärmarkt handeln Investoren untereinander mit Staatsanleihen, die bereits ausgegeben wurden. Mit dem Kauf solcher Titel durch den EFSF soll bedrängten Euro-Staaten geholfen werden.

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