Zwei Milliarden Euro ab 2025 Finanzminister Scholz will Förderung für U- und S-Bahn verdoppeln

Mehr Geld für neue Strecken im Nahverkehr: Olaf Scholz will die Bundesmittel für U- und S-Bahnen ab 2025 auf zwei Milliarden Euro erhöhen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Kommunen sollen mit der neuen Zusage für höhere Gelder besser planen können. Quelle: dpa

Finanzminister Olaf Scholz will die Bundeszuschüsse für kommunale U- und S-Bahnen 2025 auf zwei Milliarden Euro verdoppeln. Die gerade erst gesteigerten Zuschüsse für den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr sollten weiter erhöht werden, damit Kommunen neue U- und S-Bahn-Strecken planen könnten, sagte Scholz am Montag in Berlin nach der SPD-Präsidiumssitzung.

Erneut bezeichnete der Finanzminister die Forderung nach der Abkehr von einem ausgeglichenen Haushalt als unsinnig. Die Klimabeschlüsse brächten eine Reihe von Mehreinnahmen etwa bei der Kfz-Steuer, der Ticketabgabe für Flugreisen oder dem Emissionshandel. Zudem seien im Klimafonds zum Jahresende „viele Milliarden“ vorhanden.

Wenn man alle Einnahmen zusammenrechne, „ist der Handlungsspielraum größer als man denkt“, betonte Scholz. Er denke, dass das Geld ausreichen werde. „Meine Vermutung ist, dass wir zu einem Ergebnis kommen, das nicht ganz so dramatisch ist“, sagte er mit Blick auf die geplanten Klimaschutzbeschlüsse der Regierung am 20. September.

Der Vizekanzler pochte zudem auf den Ausbau der Erneuerbaren Energie auf das Ziel von 65 Prozent der Stromversorgung im Jahr 2030. Ansonsten drohe, dass die Bundesnetzagentur in den kommenden Jahren die Abschaltung von Kraftwerken verbieten werde, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu garantieren. Hintergrund ist zum einen der beschlossene Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergieerzeugung, zum anderen der schleppende Ausbau der Windenergie.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%