Das ehrgeizige Projekt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, stellt Europas energieintensive Branchen vor eine Herausforderung. Wie soll sie künftig mit Herstellern aus anderen Gegenden der Welt konkurrieren, in denen der Ausstoß von CO2 nicht mit einem Preis belegt wird? Die Antwort der EU-Kommission lautet eine Grenzausgleichssteuer für CO2. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich mit einem Versprechen, eine solche Steuer einzuführen, ins Amt wählen lassen. Im Juni will die EU-Kommission dafür konkrete Vorschläge vorlegen.
Die Idee: Bei Importware soll eine Steuer anfallen, die den CO2-Preis in der EU kompensiert. Dafür muss aber die Menge an CO2, die bei der Produktion entstand, bekannt sein. Die Berechnungen dürften kompliziert werden. Und noch ein ganz anderes Problem stellt sich: Niemand hat bisher einen Weg gefunden, die Steuer mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang zu bringen. Die Steuer wirkt wie ein Klima-Zoll, genau die Art von Protektionismus, den die WTO nicht erlaubt. Die EU muss davon ausgehen, dass andere Länder gegen die Steuer klagen werden.
Die Bundesregierung wirbt in Brüssel für eine Alternative: Eine CO2-Verbrauchsabgabe, die ergänzend zum Emissionshandel eingeführt würde. Sie würde anders funktionieren als die Steuer, wie aus einem internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Die CO-2-Verbrauchsabgabe fällt auf emissionsintensive Materialien wie Stahl, Zement, Aluminium und Plastik an – auch wenn diese in anderen Produkten enthalten sind, etwa in Autos. „Ähnlich wie eine Mehrwertsteuer wird die Verbrauchsabgabe als Rechnungsposten in der Wertschöpfungskette weitergereicht“, heißt es in dem Papier.
Die Abgabe würde sich nicht an der realen Menge an CO2 orientieren, die bei der Produktion entstanden ist, sondern an Durchschnittswerten je Masse des Produkts, also etwa einer Tonne Stahl. Diese Standardwerte würden dann mit dem CO2-Preis multipliziert.
Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert, dass sich die Abgabe WTO-kompatibel gestalten lässt. „Die Abgabe wird nicht nur auf EU-interne Produktion, sondern in gleicher Höhe auch auf Importe erhoben“, heißt es in dem Papier. Exporte werden von der Verbrauchsabgabe ausgenommen und wären damit auf Drittmärkten den dortigen Produkten gleichgestellt.
In Brüssel stößt der Vorschlag auf Skepsis. „Das ist die Kopfgeburt von Juristen“, sagt ein Industrievertreter. „Wenn das Beispiel Schule macht, dann werden Länder weltweit mit Zöllen zurückschlägt.“
Aus Sicht der Bundesregierung hat die Abgabe den Vorteil, dass beim Emissionshandel Unternehmen in energieintensiven Branchen weiterhin kostenlose CO2-Zertrifikate zugeteilt werden könnten. Bei einer Grenzausgleichssteuer würde dies zum Missfallen der betroffenen Branchen entfallen.
Die Bundesregierung hofft vor allem auf bedeutende Einnahmen. Wenn Stahl, Zement und Aluminium in der gesamten EU einbezogen würden, prognostiziert das Bundeswirtschaftsministerium „Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe“. Mit diesen Ressourcen „könnten zur Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen in der Industrie und in der internationalen Klimaschutzkooperation eingesetzt werden“, heißt es in dem Papier weiter.
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