Entscheidung Karlsruhe erlaubt Ankauf gestohlener Steuer-Daten

Darf der Staat gestohlene Kontodaten kaufen, um Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen? Die Frage ist höchst umstritten - und wurde jetzt höchst richterlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, zu Gunsten des Staates.

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Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück. Quelle: dpa

HB KARLSRUHE. Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Steuerhinterziehern dürfen auch aufgrund illegal erworbener Steuer-CDs vorgenommen werden. Auch wenn die Datenträger illegal erworben worden seien, dürfte die Polizei sie als Beweismittel etwa für Wohnungsdurchsuchungen nutzen, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Es werde dabei kein Verfassungsrecht verletzt, insbesondere nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Bochumer Ehepaares ab. Dieses hatte in der Durchsuchung ihrer Wohnung im September 2008 wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung einen Verfassungsbruch gesehen. (Az.: zwei BvR 2101/09)

Die Ermittler hat das Paar im Verdacht, zwischen 2002 und 2006 bis zu rund 24 000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Die Polizei stützte sich dabei auf eine Liechtensteiner Steuer-CD mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger. Die Vorinstanzen wiesen die Klage des Ehepaares ab. In den Verfahren gingen die Richter davon aus, dass ein Informant aus Liechtenstein die Datenträger an den Bundesnachrichtendienst verkauft hat, der die Daten dann den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellte.

Auch wenn die Datenträger illegal erworben worden seien, verletzte ihre Verwendung für Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen nicht den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung, urteilten die Verfassungsrichter. Denn hier gehe es nur um geschäftliche Kontakte des Paares mit Banken.

Außerdem seien Informationen von Privaten grundsätzlich verwertbar, selbst wenn der Informant dabei das Recht gebrochen habe.

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