Annegret Falter „Hürden für öffentliches Whistleblowing wurden gesenkt“

Annegret Falter arbeitet als freie Journalistin und Referentin in Berlin. Sie ist Mitglied der Wissenschaft-Pressekonferenz (WPK) sowie Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der IALANA und Vorsitzende des „Whistleblower-Netzwerk“ in Berlin. Quelle: imago images

Das EU-Parlament hat verbesserten Schutz für Whistleblower beschlossen. Doch wird die Richtlinie überhaupt in deutsches Recht übernommen? Annegret Falter vom „Whistleblower-Netzwerk“ erklärt, was das bedeuten würde.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat in dieser Woche für einen verbesserten Whistleblower-Schutz gestimmt. Bis zuletzt wurde um die Richtlinie gerungen. Wie beurteilen Sie das Ergebnis?
Die Änderungen am Richtlinienentwurf der Kommission waren ein überfälliger Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Whistleblower. Daran fehlt es in Deutschland vor allem deswegen, weil es bisher keinen umfassenden gesetzlichen Schutz für Whistleblower gibt.

Es gab viele Änderungsvorschläge der Fraktionen zu der Richtlinie. Am Ende hat der Ausschuss aber eine gemeinsame Linie gefunden. Was sind die wichtigsten Kompromisse?
Dazu gehört, dass interne Meldungen innerhalb der Organisation und externe Meldungen an Behörden auf eine Ebene gestellt wurden. Damit haben Whistleblower die Beurteilungsfreiheit, an welche Stelle sie sich mit Aussicht auf Erfolg und ohne unzumutbare Risiken für sich selber wenden wollen. Auch wurden die Hürden für öffentliches Whistleblowing deutlich gesenkt und ein Recht auf anonymes Whistleblowing findet ausdrücklich Erwähnung.

Für Journalisten und Menschen, die Whistleblower unterstützen, wurde ein Mehr an Sicherheit geschaffen. Der auf EU-Recht beschränkte Anwendungsbereich des Gesetzes ist nun um Arbeitnehmerrechte erweitert.

Welche Fraktion des Parlaments hat sich demnach durchgesetzt?
Das ist von außen schwer zu sagen, weil jeweils über einzelne Änderungsanträge und Kompromissformulierungen abgestimmt wurde. Sven Giegold von der Grünen/EFA-Fraktion hat beobachtet, dass allein die Christdemokraten „Änderungsanträge zur Abschwächung des Schutzes von Whistleblowern“ gestellt hätten. Sozialdemokraten, Grüne, Liberale, Linke und die italienische Fünf-Sterne hätten eine Stärkung des Schutzes beantragt und seien damit in der Mehrheit gewesen. Ich glaube, man darf dieser Einschätzung folgen, denn Giegold und die Grünen/EFA-Fraktion haben sich beispielhaft darum bemüht, die Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlungen zu informieren, so dass ein breiter zivilgesellschaftlicher Diskurs auf europäischer Ebene möglich wurde.

Wie wird die Richtlinie nun in Deutschland Gesetz?
Es folgen Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der Kommission. Danach geht der daraus resultierende Entwurf zur Abstimmung ins Parlament. Die endgültige Richtlinie, wenn sie denn noch vor den Europawahlen zustande kommt, wird dann in nationales Recht der Mitgliedsstaaten übernommen werden. Erst einmal müssen diese allerdings zu einer gemeinsamen Position des Rates gelangen. Es ist sehr zu hoffen, dass der vorliegende Entwurf bei den Beratungen im Rat und insbesondere bei der dann folgenden Übernahme in deutsches Recht nicht wieder verwässert wird.

Was kann passieren, wenn die Richtlinie nicht vor der Europawahl vom Parlament verabschiedet wird?
Dann wird es in Europa nach wie vor keinen halbwegs einheitlichen Whistleblower-Schutz geben. Die deutsche Rechtsprechung wird sich weiter am überkommenen Richterrecht auf diesem Gebiet orientieren. Der hierzulande bestehende Flickenteppich aus höchstrichterlichen Urteilen und vereinzelten gesetzlichen Schutzregelungen wird Whistleblower weiterhin mit unzumutbarer Rechtsunsicherheit konfrontieren und ihnen enorme Zivilcourage abverlangen. Ein verbreitetes Schweigen über Missstände wäre in der Konsequenz gleichermaßen zum Schaden von Demokratie, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Richtlinie sieht auch vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU finanzielle Hilfen für Whistleblower einrichten können, da sie durch Jobverlust, Rechtskosten und Schadenersatzklagen oft wirtschaftlich sehr unter Druck geraten. Gibt es beim Whistleblower-Netzwerk Überlegungen, wie das in Deutschland organisiert werden könnte?
Das ist eine überaus schwierige Aufgabe, über die unsere Juristen sich bereits die Köpfe zerbrechen. Wir bemühen uns im Moment um eine Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%