„Artikel 13“ verabschiedet EU-Parlament stimmt für Urheberrechtsreform

Urheberrechtsreform: Europaparlament stimmt dafür Quelle: dpa

Das Europaparlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt und damit den Weg für eine baldige Umsetzung geebnet. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Das Europaparlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt und damit den Weg für eine baldige Umsetzung geebnet. Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand am Dienstag in Straßburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten.

Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach mühsamen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Darüber stimmte das Parlament nun ab. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Staaten hatten den Kompromiss bereits bestätigt.

Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Einigung jedoch erneut bestätigen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

 1. Warum wird das Urheberrecht überhaupt reformiert? Ist das wirklich nötig?

Ja. Die bislang letzte Reform des Urheberrechts gab es 2001. „Das war weitgehend vor den wesentlichen Fragen der Digitalisierung, vor denen wir heue stehen“, sagt der Kölner Medienrechtsprofessor Karl-Nikolaus Peifer. Damals gab es weder Youtube noch Facebook, weder iPhone noch Hochgeschwindigkeitsinternet. Die jetzige Reform soll die neuen Technologien erstmals berücksichtigen. In ihr geht es auch um Fragen wie die, wem die Erkenntnisse aus Data-Mining gehören. 

Für Streit und Proteste sorgt gerade vor allem das umstrittene Urhebervertragsrecht. Dabei geht es um die Frage, wie die Urheber von Inhalten an jenen Gewinnen beteiligt werden, die Provider oder Plattformen wie Facebook und Youtube damit erzielen.

Solche Provider haben in den letzten Jahren viel Einfluss darauf gewonnen, wie Inhalte im Netz gestaltet, vermittelt und angeboten werden. Sie sind inzwischen zu Medienanbietern geworden, die zwar keine redaktionelle Kontrolle ausüben, aber ansonsten oft die Rolle von Presse und Rundfunk übernehmen.

Der umstrittene Artikel 13 besagt: Je stärker diese Rolle wird, umso mehr Verantwortung müssen die Provider für das übernehmen, was auf ihren Plattformen passiert. 

2.  Um was geht es im umstrittenen Artikel 13 konkret?

Nüchtern betrachtet verpflichtet die Vorschrift Online-Plattformen dazu, ihren Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke nicht mehr unerlaubt zugänglich zu machen. Stattdessen sollen sich YouTube und Co. vorher eine Genehmigung bei den Urhebern besorgen. Das ist der große Unterschied zur bisherigen Praxis. Bislang ist es so, dass Urheber selbst sich an YouTube wenden müssen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Die Plattform muss dann dagegen vorgehen.

Wird die neue EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, müssten die Plattformen, um Verstößen vorzubeugen, vorab Lizenzverträge mit Urhebern oder Verwertungsgesellschaften abschließen. Mit einigen gibt es diese bereits. So hat YouTube etwa nach zähem Ringen einen Vertrag mit der Musikverwertungsgesellschaft Gema abgeschlossen.

Um zu vermeiden, haftbar gemacht zu werden, müssen Plattformen wohl künftig nachweisen, dass sie sich „ausreichend um eine Genehmigung bemüht“ haben – was das in der Praxis genau heißt, ob ein Telefonanruf als Nachweis schon genügt, ist noch offen. In jedem Fall müssen die Plattformbetreiber verhindern, dass die Inhalte, für deren Verbreitung sie keine Erlaubnis haben, auf ihren Seiten auch nicht mehr abrufbar sind.

Die Richtlinie sagt nichts darüber, wie sie das in der Praxis machen sollen.

3. Um welche Plattformen geht es denn konkret?

Von der neuen Richtlinie betroffen sind Online-Plattformen, die Inhalte veröffentlichen, die von ihren Nutzern selbst hergestellt werden. Das gilt also zum Beispiel für YouTube, aber mittlerweile auch für Facebook.

Nicht von der Regelung betroffen sind dagegen Angebote wie Netflix oder Amazon Prime, Spotify, Napster oder Mediatheken der TV-Sender. Ebenfalls nicht betroffen ist etwa die Wikipedia: Nicht-kommerzielle Plattformen, wie eben Online-Enzyklopädien, sind ausgenommen. Das gilt auch für E-Commerce-Angebote von Händlern wie Amazon oder Ebay. 

Hinzu kommen weitere Ausnahmen. Start-ups und neue Angebote in den ersten drei Jahren sind dann ausgenommen, wenn sie einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro erzielen und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. Allerdings müssen alle drei Punkte zutreffen. 

Hält Zensur Einzug?

4. Kritiker bemängeln immer wieder den Upload-Filter? Was ist damit gemeint?

Upload-Filter sind im Grunde nichts anderes als die Techno-Variante des Türstehers: Sie regeln, wer reindarf und wer nicht. Geht es um Online-Plattformen, ist es ihr Job, bereits während des Hochladens zu prüfen, ob Bilder, Texte, Videos oder Musik Material enthalten, das urheberrechtlich geschützt ist. Geschehen könnte das über lernende Algorithmen, die Filmausschnitte, Fotos oder Zeitungsartikel scannen – und das Hochladen (englisch „Upload“) verhindern.

Ähnliche Filter sind bereits seit Jahren etwa bei YouTube im Einsatz. Die Plattformen müssen schon nach aktuell geltendem Recht dafür sorgen, dass Material, das ihnen einmal als illegal gemeldet worden ist, nicht nur gesperrt, sondern auch in der Zukunft nicht mehr abrufbar sein wird. Allerdings sind die aktuellen Filter längst nicht allumfassend.

5. Müssen künftig alle Plattformen diese Filter einsetzen?

Wenn man sich nur an den reinen Text der Vorlage hält, lautet die Antwort: nein. Es gibt aber ein großes „Aber“. Plattformen wären nach aktuellem Stand künftig dazu verdonnert, zu verhindern, dass auf ihren Seiten urheberrechtlich geschützte Werke auftauchen, für die sie keine Lizenzen haben. Da aber allein auf YouTube pro Minute 400 Stunden neues Material hochgeladen werden, ist eine Überprüfung ohne vorgeschalteten Filter schlicht nicht vorstellbar. 

6. Kritiker befürchten, dass mit solchen Uploadfiltern Zensur Einzug hält.

Der Vorwurf der Zensur ist zunächst unberechtigt. Zensur bedeutet, dass der Staat Inhalte vor ihrer Veröffentlichung reguliert – also bestimmt, was und was nicht publiziert werden darf. Zensur ist verboten, und bleibt verboten.

Allerdings geht es in der aktuellen Debatte um eine sogenannte Zensur-Infrastruktur – eben die Uploadfilter. Die Sorge: Könnte das System nicht in einer hypothetischen Zukunft verwendet werden, um unliebsame Meinungen zu blockieren? Technologisch besteht diese hypothetische Möglichkeit. Praktisch aber ist die Meinungsfreiheit beispielsweise in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz abgesichert. Bestehende Verstöße gegen die Eigentumsrechte der Inhalte-Urheber wiegen deshalb schwerer.

Probleme werden zudem bei der Abgrenzung von erlaubten und unerlaubten Inhalten befürchtet: Die zulässige Verbreitung von Zitaten oder Parodien soll eigentlich nicht von der Urheberrechtsreform betroffen sein. Da die Übergänge aber fließend sein können, ist vielen momentan noch unklar, wie einem Filter die Unterscheidung gelingen soll.

7. Wer sind die Gegner der Reform?

Zu den bekanntesten Kritikern gehört beispielsweise LeFloid alias Florian Diedrich. Er betreibt seit vielen Jahren mehrere Kanäle bei YouTube. Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde er, als er Kanzlerin Merkel interviewte. Im Augenblick jedoch gehört für ihn wie für zahlreiche andere prominente Youtuber das vergleichsweise dröge Thema Urheberrecht zum Dauerrepertoire. Die Google-Tochter Youtube, der LeFloid wie auch die anderen Abo-Millionäre den größten Teil ihrer Einnahmen verdanken, zählt spätestens seit einem Blog-Eintrag ihrer Chefin Susan Wojcicki vom vergangenen Herbst zu den wichtigsten Gegnern der Reform. Sie ängstigte die Youtube-Gemeinde mit der Ansage, dank des neuen EU-Rechts könnte Youtube gezwungen sein, 35 Millionen Kanäle zu kappen.

Außerdem zählen zu den Kritikern auch Bürgerrechtler, von Tech-Konzernen unterstützte NGOs, Datenschützer und Organisationen, wie der Bibliotheksverband und Wikipedia. Ihr Hauptargument ist, dass Upload-Filter Ausnahmen vom Urheberrecht nicht erkennen können. Das, meinen sie, gilt etwa für Parodien oder Zitate. Dass es nicht klappt, beweisen in ihren Augen bereits die vorhandenen Filter, wie etwa Youtubes Content-ID.

Die Europa-Politikerin der Piraten-Partei, Julia Reda, ist eine der prominentesten Kritiker und sagt: „Das Problem bei Upload-Filtern ist, dass sie nicht in der Lage sind, Urheberrechtsverletzungen passgenau von Zitaten und anderen legalen Nutzungen zu unterscheiden. Das würde bedeuten, dass durch den Einsatz von Upload-Filtern auch völlig legale Äußerungen im Internet gesperrt würden und die Nutzerinnen und Nutzer dadurch in ihrer Meinungsfreiheit beschnitten würden.“

Netzaktivisten fürchten zudem, dass die EU-Richtlinie die Macht von YouTube sogar noch verstärken könnte, weil kleinere Firmen sich die eigene Entwicklung von Filtern nicht leisten können. Wollen sie einer Haftung entgehe, müssten sie sie einkaufen beziehungsweise lizenzieren – etwa bei Google.

8. Und wer ist für die Reform?

Auf Seiten der Reform-Befürworter stehen große Medienunternehmen, aber auch Künstler und Kreative. Ebenfalls für die Reform spricht sich der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger aus, aber auch die Initiative Urheberrecht. In der Initiative arbeiten mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von rund 140.000 Urhebern und Künstlern vertreten. Sie wollen, dass Plattformen Lizenzen für urheberrechtlich geschütztes Material abschließen und für den Gebrauch der Rechte zahlen.

Der EU-Abgeordnete Axel Voss, der als Berichterstatter die jetzige Regelung maßgeblich vorangetrieben hat, kritisiert, dass „Eigentum von monopolartigen Plattformen“ enteignet werde.

Zahlreiche Schriftsteller, die im PEN-Verband organisiert sind, und prominente Musiker wollen, dass in Zukunft die Plattformen die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen. Auch mit Blick auf die Proteste und Demonstrationen, die auch an diesem Wochenende wieder stattfinden, sprach Frank Spilker von der Band „Die Sterne“ im Bayerischen Rundfunk von „Falschmeldungen“ und „Nebelkerzen“. Die Kritik an der Reform sei ein „Produkt des Populismus“. Und der Musikverleger Axel Sikorski sagte der FAZ: „Uns geht es um die gesetzliche Verpflichtung der Plattformen, angemessene Lizenzverträge mit den Rechteinhabern abzuschließen und dadurch Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Zurzeit gibt es nur geringe Zahlungen, von Youtube quasi aus Kulanz, nämlich ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“  Da liege es auf der Hand, dass diese Zahlungen dem Gebot der Angemessenheit nicht entsprächen. Tatsache sei, dass Youtube für Musik deutlich geringere Lizenzen zahle im Vergleich zu wesentlich kleineren Anbietern wie Spotify, wodurch den Rechteinhabern Millionenbeträge verlorengingen.

Mit Material von dpa und Reuters

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