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Auch für Obdachlose und Flüchtlinge Mitte 2016 kommt das Konto für Jedermann

Meilenstein für Verbraucher: Spätestens ab Mitte 2016 müssen Banken auch Obdachlosen und Flüchtlingen ein Bankkonto anbieten. Der Entwurf für das neue Gesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet.

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Ein Bankkunde füllt eine Bank-Überweisung aus. Quelle: dpa

Die Bundesregierung will alle deutschen Banken verpflichten, auch Flüchtlingen und Obdachlosen ein Konto einzurichten. Ein am Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf soll ihnen wenigstens Basisdienstleistungen wie Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Kartenzahlung ermöglichen. Damit werde der "sozialpolitischen Rosinenpickerei" der Branche ein Ende gesetzt, hieß es in der Regierung. Außerdem müssen die Institute ihre Kunden künftig transparenter über ihre Gebühren informieren und an Vergleichsseiten im Internet melden. Zudem soll für alle Kunden der Kontowechsel einfacher gemacht werden.

Die EU-Kommission schätzt, dass die Zahl der Menschen ohne Zahlungs- oder Girokonto in Deutschland im oberen sechsstelligen Bereich liegt. In der Bundesregierung hieß es, mit dem enormen Zustrom von Flüchtlingen könnten es auch über eine Million sein. Anspruch auf ein Basiskonto haben dem Gesetzentwurf zufolge alle Menschen, die unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Dies gilt für Asylsuchende, aber auch für Geduldete, die keinen Aufenthaltsstatus haben, aber nicht abgeschoben werden können.

Was Flüchtlinge dürfen

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung frühzeitig die EU-Zahlungskontenrichtlinie von 2014 um. Ist sie in Kraft, können auch Deutsche im EU-Ausland einfacher Konten einrichten. Weil Flüchtlinge und Obdachlose häufig Probleme mit der Vorlage von Passdokumenten haben, werden für sie die Standards gesenkt. Sie können auch andere Dokumente vorlegen, etwa der Asylbehörde. Die Bank hat dann zehn Tage Zeit, das Konto einzurichten. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann sie von der Bankenaufsicht Bafin dazu verpflichtet werden. Die Standards gegen Geldwäsche bleiben unberührt. In der Regierung hieß es, es gebe bisher auch keine Hinweise auf erhöhte Geldwäscheprobleme bei Flüchtlingen.

Die Regierung geht mit dem Gesetz weit über die bisherigen Empfehlungen der Interessenverbände der Bankenbranche oder die Selbstverpflichtungen der Sparkassen ("Bürgerkonto") hinaus. Gratis müssen sie das künftige Basiskonto nicht anbieten, ihre Gebühren dafür müssen sich aber im Rahmen des Üblichen bewegen. Eine schlechte Bonität soll zur Ablehnung des Kontoantrags nicht ausreichen. Dazu müssen gewichtigere Gründen vorliegen wie ein bereits vorhandenes Basiskonto oder ein vorheriger Kontobetrug.

Von der EU-Richtlinie sollen aber auch alle bestehenden Bankkunden profitieren. So werden die Geldhäuser gezwungen, die Kunden vor und während der Vertragslaufzeit über die Entgelte für die Kontoführung zu informieren, etwa in einer jährlichen Kostenaufstellung. Außerdem ist die Einrichtung von Websites vorgesehen, auf denen die Verbraucher Vergleiche anstellen können. Für den Kontowechsel ist geplant, dass die alte und die neue Bank zur Zusammenarbeit gezwungen werden, etwa bei der Übertragung von Daueraufträgen. Außerdem muss der Wechsel künftig binnen zwölf Geschäftstagen über die Bühne gehen.

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