Brexit-Rechnung Großbritannien will keine neuen Angaben machen

Großbritannien will laut dem britischen Verhandlungsführer David Davis keine neuen Angaben zur Brexit-Rechnung machen. Die EU fordert derweil binnen zwei Wochen eine konkrete Schuldenzusage.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der britische Brexit-Minister David Davis Quelle: REUTERS

Großbritannien will nicht wie von der EU verlangt binnen zwei Wochen neue Angaben zur Brexit-Rechnung vorlegen. Der britische Brexit-Minister David Davis sagte am Sonntag dem Sender Sky News, die EU habe zugestimmt, dass Großbritannien keine Zahl oder Formel für die finanzielle Einigung vorlegen müsse, als die Regierung in London den EU-Zeitplan akzeptiert habe. Bei jeder Verhandlung versuche jede Seite, den Zeitplan zu kontrollieren. "Die wirkliche Frist ist natürlich der Dezember", sagte Davis mit Blick auf den für 14. und 15. Dezember geplanten EU-Gipfel.

Wie viel Großbritannien an die EU bei seinem Austritt zahlen muss, ist einer der großen Streitpunkte in den zähen Verhandlungen.

Der EU-Chefunterhändler Michel Barnier hatte am Freitag Großbritannien ein Ultimatum von zwei Wochen gestellt, um Klarheit in wichtigen Punkten schaffen, damit beim Dezember-Gipfel über die künftigen Beziehungen gesprochen werden könne. Knackpunkt ist vor allem die Höhe der Rechnung, die die Briten beim Abschied von der EU begleichen müssen. Brüssel veranschlagt den Posten je nach Rechenmethode zwischen 60 und 100 Milliarden Euro. Bislang waren EU-Vertreter davon ausgegangen, dass Großbritannien bis diesem Gipfel und damit etwas länger Zeit hat, um einen Durchbruch zu erzielen.

Die britische Premierministerin Theresa May argumentiert, sie könne erst eine konkrete Zahl für die finanzielle Einigung vorlegen, wenn ihre Regierung die künftigen Beziehungen zur EU kenne. Ihr Brexit-Minister sagte, die britischen Steuerzahler wollten nicht, dass er Milliarden von Pfund weggebe. "Also waren wir sehr, sehr vorsichtig, und das braucht Zeit, und wir werden uns die Zeit nehmen, um die richtige Antwort zu finden."

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%