Brexit-Übergang EU will Sanktionsmöglichkeit für Großbritannien

EU Brexit Quelle: dpa

In der Übergangsphase in den Jahren 2019 und 2020 möchte die EU Möglichkeiten haben, um auf mögliche Verstöße der Briten gegen Vereinbarungen zu reagieren.

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In der geplanten Übergangsphase nach dem Brexit will die Europäische Union notfalls die Vorteile des EU-Binnenmarktes für Großbritannien beschränken, falls das Land gegen EU-Recht verstößt. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf der EU-Verhandlungsposition hervor. Damit bekräftigt die EU-Seite ihre harte Linie in den Verhandlungen mit Großbritannien.

Erwogen wird ein Sanktionsmechanismus für Streitfälle während der Übergangszeit, die vom Zeitpunkt des EU-Austritts Ende März 2019 bis Ende Dezember 2020 laufen soll. In dieser Phase ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU, soll aber weiter EU-Recht einhalten und Beiträge zahlen und dafür die Vorteile des Binnenmarktes und der Zollunion genießen. Dazu zählen freier Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Zölle.

Streitfälle über die Auslegung des Austritts- und Übergangsabkommens sollen aus Sicht der EU eigentlich vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden. In Fällen, in denen das absehbar nicht schnell genug geht, will sich die EU-Seite vorbehalten, „bestimmte Vorteile für das Vereinigte Königreich aus der Teilnahme am Binnenmarkt auszusetzen“. Da EuGH-Verfahren lange dauern, dürfte das viele Fälle betreffen.

Nach einer Einigung bei den wichtigsten Trennungsfragen beim Brexit im Dezember sollen bis März die Bedingungen der von Großbritannien gewünschten Übergangsphase geklärt werden. In Brüssel laufen diese Woche auf technischer Ebene Verhandlungen beider Seiten.

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