„Bürgergeld“ Italien führt Grundeinkommen ein

Die neue Grundsicherung Bürgergeld ist das Prestigeprojekt der italienischen Regierung Quelle: dpa

Die italienische Regierung macht ihr größtes Wahlkampfversprechen wahr und führt ein Bürgergeld ein. Seit Mittwoch können Anträge gestellt werden, der Ansturm ist groß. Doch es gibt etliche Ungereimtheiten.

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Es ist das Prestigeprojekt der italienischen Regierung: das Bürgereinkommen. Laut Sozialminister Luigi Di Maio soll es nichts weniger sein als „die größte Investition in das Humankapital der italienischen Geschichte“. Knapp fünf Millionen Menschen in Italien gelten als arm – das soll das Bürgereinkommen ändern.

Seit Mittwoch kann das neue Grundeinkommen in Höhe von 780 Euro beantragt werden. Medienberichten zufolge gab es schon am ersten Tag einen Ansturm von 80.000 Bürgern – und das, obwohl nur Italiener, deren Nachnamen mit A oder B beginnen, an dem Tag überhaupt Anträge einreichen durften.

So offiziell der als „Einführung des Grundeinkommens“ gefeierte Tag wirkt, so chaotisch sind in Wirklichkeit die Zustände. Noch im Wahlkampf hatte Di Maio versprochen, die Finanzierung der neuen Sozialleistung sei gesichert. Davon ist keine Rede mehr: Das Bürgergeld soll auf Pump finanziert werden, Kostenpunkt: mindestens sieben Milliarden Euro.

Dabei schwächelt Italiens Wirtschaft extrem: Gerade erst hat die OECD die Wachstumsprognose für das Land um 1,1 Prozent nach unten korrigiert – auf minus 0,2 Prozent.

Und wie teuer das Bürgergeld am Ende wirklich werden wird, ist nicht absehbar. Es ist noch nicht einmal klar, wie viele Italiener Anspruch darauf haben. Die italienische Renten- und Sozialkasse geht von 2,4 Millionen Berechtigten aus, die Regierung spricht von 3,5 Millionen Menschen. Gleichzeitig leben in Italien laut Statistik knapp fünf Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze.

Diese Unklarheit speist sich daraus, dass bis heute nicht eindeutig festgelegt ist, nach welchen Kriterien das neue Bürgergeld vergeben werden soll. Laut Di Maio hat Anspruch, wer gemäß einem sogenannten „Einkommens- und Vermögensindikator“ weniger als 9360 Euro im Jahr hat und nicht mehr als 6000 Euro gespart hat. Für Familien liegt der Wert etwas höher. Immobilienbesitz über das Eigenheim hinaus darf den Wert von 30.000 Euro nicht übersteigen.

Das klingt einfach, ist es aber nicht. Der „Einkommens- und Vermögensindikator“ ist so kompliziert definiert, dass vor allem kinderreiche Familien selbst mit einem Nettoeinkommen von 30.000 Euro noch Anspruch auf das Bürgergeld hätten.

Di Maios politischer Partner, die zweite Regierungspartei Lega, möchte den Kreis der Anspruchsberechtigten deshalb noch verringern. Das ist möglich, weil das Bürgergeld bislang nur als Dekret existiert. Das Parlament muss es noch in Gesetzesform gießen. Zeit hat es dafür bis zum 28. März. Bis das erste Bürgergeld wirklich ausgezahlt wird, kann sich also noch viel ändern.

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