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Bundesbank Staatspleiten sollten Währungsunion nicht gefährden

Die Euro-Zone muss nach Ansicht der Bundesbank auch die Insolvenz eines Mitgliedslandes aushalten können. Staaten seien grundsätzlich selbst für ihre Schulden verantwortlich.

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"Insofern muss in der Währungsunion auch der Extremfall einer Insolvenz eines Mitgliedsstaates möglichst verkraftbar sein." Eine Finanzierung von Staaten in finanzieller Schieflage durch die Notenbank sei genauso untersagt wie eine gemeinschaftliche Haftung. Die Bundesbank pochte daher auf Reformen, um das Finanzsystem im Währungsraum krisenfester zu machen.

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Generell gilt laut Bundesbank, dass die Finanzstabilität in der Euro-Zone unabhängiger gemacht werden muss von der Entwicklung einzelner Staatshaushalte. Ansteckungseffekte durch Länder in Schieflage müssten beseitigt werden. "Dies würde ebenfalls Druck von der Geldpolitik nehmen, in die Verantwortung für die Finanzstabilität oder die staatliche Schuldentragfähigkeit genommen zu werden." Geldpolitik, die auf Stabilität ausgerichtet sei, müsse dem Druck widerstehen, bei einer Überschuldung von Banken oder Staaten in die Verantwortung genommen zu werden.

Eine wichtige Rolle kommt der Bundesbank zufolge der Regulierung zu. Sie bekräftigte dabei ihre Forderung, bislang geltende Ausnahmen für Staatsanleihen bei der Eigenkapital-Hinterlegung aufzuheben. Diese Regelungen sollten "mittelfristig zurückgedrängt und langfristig beendet" werden. Bislang müssen Banken für ihr Engagement in Staatsbonds kein Kapital hinterlegen, weil die Papiere als risikofrei bewertet werden. Wegen der Euro-Schuldenkrise gilt diese Sicht aber als überholt: Denn Länder wie Griechenland konnten von ihren EU-Partnern nur mit Milliardenhilfen vor dem Kollaps gerettet werden. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte im Januar eine Überprüfung der Ausnahmeregeln angekündigt.

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