




Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler abgelehnt, seine Entscheidung über den neuen Euro-Rettungsschirm ESM zunächst zurückzustellen. "Der auf den 12. September ... anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten", erklärte das Gericht am Dienstag. Eine inhaltliche Begründung dafür nannte es zunächst nicht. Der Eurokurs verbesserte sich nach Bekanntgabe dieser Entscheidung deutlich.
Gauweiler hatte nach der Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), unter bestimmten Bedingungen Anleihen von Euro-Krisenländer in unbegrenztem Umfange zu kaufen, beantragt, die Ratifikation des ESM-Vertrages so lange zu untersagen, bis der Rat der EZB seine Entscheidung über den Anleihenankauf revidiert.